Allergisch gegen digital?

Blog-Beitrag mit Dreisprung: Vom E-Health-Gesetz über die "Husteblume“-App zum Eifeler Rambur.

Blog-Beitrag mit Dreisprung: Vom E-Health-Gesetz über die "Husteblume“-App zum Eifeler Rambur.

Kennen Sie den Eifeler Rambur? Zwischen der Antwort auf diese Frage und Ihnen steht jetzt nur noch der folgende Beitragstext.

Wir beginnen beim DGP-Kongress 2019, der letzte Woche in München über die Bühne ging. In der esanum-Kongressberichterstattung findet sich neben einigen interessanten Beiträgen auch ein Interview mit dem Medizininformatiker Prof. Hans-Ulrich Prokosch von der Universität Erlangen-Nürnberg zum "Fluch oder Segen der Digitalisierung in der Medizin“.

Digitalisierung: Was sich als nützlich erweist, wird auch genutzt – irgendwann

Wir formulieren Themen und insbesondere Überschriften ja auch gerne griffig, schon klar. Andererseits kommt bei "Fluch oder Segen“ ein (typisch deutsches?) Schwarz-Weiß-Denken zum Ausdruck, das es mit der Komplexität des medizinischen Alltags, wie auch sonst im Leben, nicht aufnehmen kann. In der Praxis sieht es doch so aus: Was sich als nützlich erweist, wird im Regelfall auch genutzt – und umgekehrt.

Bei der täglichen Presseschau kann man dagegen den Eindruck bekommen, dass es sich bei der Digitalisierung – vor allem für Ärzte – um ein Reizwort mit allergenem Potenzial handelt. Das ist nach unserer Erfahrung und Einschätzung mitnichten der Fall. Was tatsächlich immer wieder für kortikale und limbische Reizungen sorgt, ist vielmehr das gesundheits- und berufspolitische Gezerre um gesetzliche "Lösungen“ und deren (Nicht-) Umsetzung.

E-Health-Gesetz II soll bald kommen

Wann wurde das E-Health-Gesetz verabschiedet? Im Jahr 2015. Was wurde davon bisher umgesetzt? Nicht viel. Wie heißt die politische Antwort auf dieses Problem? E-Health-Gesetz II. Das sollte bis Ende 2018 vorliegen, verzögert sich aber und soll jetzt im ersten Halbjahr 2019 vorgelegt werden. "Wir wollen nun richtig Gas geben", hieß es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium laut aerzteblatt.de.

Eine nationale Digitalisierungsstrategie gibt’s auch noch nicht. Da erscheint es nur konsequent, dass Deutschland in einer internationalen Vergleichsstudie der Bertelsmann Stiftung, die irgendwie gerne im politischen Umfeld mitmischt, auf Rang 16 landet – von 17 untersuchten Ländern.

Ungeachtet des Lobbyings für und gegen flächendeckende "Lösungen“ probieren die Patienten und auch der ein oder andere Kollege (Achtung: generisches Maskulinum!) verfügbare digitale Angebote aus. Dazu gehören beispielsweise pneumologisch relevante Gesundheits-Apps. Aber bringen die auch was?

Allergie-App mit Wirksamkeitsnachweis

In einer aktuellen Mitteilung der Techniker Krankenkasse wird diese Frage mit Blick auf ein eigenes Produkt bejaht: Die TK-Allergie-App "Husteblume“ hilft nach Aussage der Krankenkasse Betroffenen dabei, ihren Alltag besser zu bewältigen, ihr Selbstmanagement zu stärken und ihre gesundheitliche Belastungssituation zu verringern. Und im digitalen Neusprech wird noch auf "Husteblume 2.0“ verwiesen: "Zur Pollensaison 2019 wurde die App  grundlegend überarbeitet und um viele neue Funktionen erweitert.“

Das wäre jetzt nicht unbedingt einen Hinweis in diesem Blog wert, wenn sich die TK nicht um einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit ihrer App bemüht und das Institut für Medizinische Biometrie und Statistik des Universitätsklinikums Freiburg mit einer Evaluationsstudie beauftragt hätte. Die dafür konzipierte Online-Befragung ergab (laut TK):

Das in der "Husteblume“-Applikation berücksichtigte Pollenallergenspektrum umfasst Ambrosia, Beifuß, Birke, Erle, Esche, Gräser, Hasel und Roggen. 85% der antwortenden Anwender wollen die App auch in Zukunft nutzen. Eine Angabe zur Zahl der Befragten haben wir nicht gefunden, eine wissenschaftliche Veröffentlichung der Ergebnisse auf die Schnelle auch nicht. Trotzdem ist dieser Qualitätsbeleg beispielhaft, die meisten der über 400.000 Gesundheits-Apps, die es geben soll, können mit so etwas nicht aufwarten.

Prof. Karl-Christian Bergmann vom Allergie-Centrum der Berliner Charité, mit dem die TK gemeinsam die App entwickelt hat, wird von der Krankenkasse mit folgendem Kommentar zitiert: "Die Studienergebnisse zeigen, dass die TK-Allergie-App eine wirksame Ergänzung zu den bewährten Allergiebehandlungen ist, zumal es sich bei den Nutzern überwiegend um Allergie-Erkrankte mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme handelt".

Alte Sorten helfen bei Apfelallergie  

Und jetzt noch schnell von der digitalen in die analoge, fast schon historische Welt. Bindeglied ist Prof. Bergmann, der auch der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst vorsteht. Er hat die Apfelstudie 2016/2017 geleitet, zu deren Projektbeteiligten u. a. die Europäische Stiftung für Allergieforschung (ECARF) zählte. Die sich bei Heuschnupfen-Patienten häufig entwickelnde Apfelallergie beruht bekanntermaßen auf Ähnlichkeiten der Allergene in Baumpollen von Hasel, Erle oder Birke mit Proteinstrukturen in Äpfeln.

An der Beobachtungsstudie nahmen 63 Allergiker mit pollenassoziierter Nahrungsmittelallergie teil, die nach dem Verzehr eines Apfels einer weit verbreiteten Sorte allergische Symptome zeigten. Laut einer ECARF-Pressemitteilung vom November 2017 lautet das Studienergebnis kurz zusammengefasst: Der regelmäßige Verzehr alter Apfelsorten kann einen Teil der allergischen Beschwerden lindern und es ermöglichen, dass auch neue Apfelsorten wieder besser vertragen werden.

Wir lassen nochmal Herrn Bergmann zu Wort kommen und geben damit die Antwort auf die Eingangsfrage: "Mit dieser Beobachtungsstudie haben wir zeigen können, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei einer Apfelallergie die Mühe zu machen, alte Apfelsorten wie Alkmene, Eifeler Rambur, Goldparmäne Gravensteiner, Jonathan und Boskoop zu finden und zu kaufen, da ein regelmäßiger Verzehr nach unserer Studie in der Lage ist, die bestehende Apfelallergie nicht vollkommen zu beseitigen, wohl aber die Beschwerden beim Essen von Äpfeln deutlich zu reduzieren.“