Diabetisches Fußsyndrom: G-BA-Beschluss verbessert Nageltherapie

Die professionelle podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 erstattungsfähig. Komplikationen durch eingewachsene Nägel und OPs könnten dadurch reduziert werden.

Nagelspangenbehandlung bei Unguis incarnatus

Bei einer Nagelspangenbehandlung wird eine Korrekturspange (aus Kunststoff oder Stahldraht) individuell angefertigt und an den betroffenen Nagel angepasst, mit dem Ziel einer mechanischen Druckentlastung. Ein Fortschreiten des Einwachsens in das umliegende Gewebe oder des Entzündungsprozesses soll so verhindert werden. Die Dauer der Behandlung variiert nach Schweregrad und beträgt im Mittel um die 6 Monate. Während dieser Zeit wird die Spange je nach Nagelwachstum ohne großen Aufwand versetzt. Die Behandlung ist schmerzfrei und bringt keinerlei Einschränkungen für Bewegungsfreiheit oder Sport (inklusive Schwimmen) mit sich. Der Nagel kann hierdurch wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen und wird während seines Wachstums an beiden Seiten über dem Nagelfalz gehalten.1

G-BA-Beschluss macht Nagelspangenbehandlung demnächst zur Kassenleistung

Solche Behandlungen waren bislang nicht im Hilfsmittelkatalog gelistet. Die Kostenübernahme war daher immer eine Einzelfallentscheidung und unterschied sich auch von Bundesland zu Bundesland. Manche Krankenkassen erstatteten die Kosten ganz oder anteilig, andere lehnten sie vollständig ab und verwiesen ihre Versicherten auf die Operation (Nagelkeilexzision, “Emmert-Plastik”).

Die Anlage einer Orthonyxiespange war zudem bisher eine ärztliche Leistung. Nun kann sie auch von podologischen Praxen übernommen werden, sofern das Krankheitsbild sich noch im Stadium 1 befindet. In den Stadien 2–3, in denen umliegende Haut oder Gewebe bereits verletzt oder entzündet sind, sodass eine begleitende Wundbehandlung erforderlich ist, bleibt die Behandlung weiterhin ausschließlich eine ärztliche Leistung.2

Laut Pressmitteilung des G-BA kann die podologische Nagelspangenbehandlung voraussichtlich ab 1. Juli 2022 zulasten der Krankenkassen verordnet werden (vorausgesetzt, das Bundesministerium für Gesundheit bringt keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss vor).

Deutsche Diabetes Gesellschaft begrüßt den Beschluss

Zwei von drei Amputationen an den unteren Extremitäten erfolgen bei Menschen mit Diabetes. Nicht selten zieht dies einen Teufelskreis aus notwendiger Amputation und darauffolgenden Wundheilungskomplikationen nach sich. Einen Grund für die weiterhin zu hohen Amputationszahlen in Deutschland sieht die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) darin, dass konservative Therapiemöglichkeiten immer noch zu wenig ausgeschöpft werden.3 Die Kosten für eine nicht-operative Behandlung selbst zu tragen, stellt für manche Betroffenen eine finanzielle Hürde dar.

Die 'AG Fuß' der DDG setzt sich seit Langem für eine Stärkung von sanften konservativen Optionen, insbesondere von Wundmanagement und Podologie, in der Behandlung des DFS ein und freut sich über diesen Beschluss als einen weiteren wichtigen Schritt, konservative Fußbehandlungen von Hochrisikopatienten zur Kassenleistung zu machen.3

Referenzen:
1. Nagelkorrektur. Fußpflege.
2. Podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig.
3. DDG begrüßt G-BA-Beschluss zur Verbesserung der podologischen Behandlung. Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V.

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