Als Vertragsarzt im MVZ arbeiten

Medizinische Versorgungszentren haben sich in der Versorgungslandschaft etabliert. Für manche Ärzte, die dort arbeiten wollen, stellt sich die Frage nach der Beschäftigungsform. Susanne Müller, Geschäftsführerin des BMVZ, nennt Gründe, warum kaum mehr MVZ ohne angestellte Ärzte gegründet werden.

Medizinische Versorgungszentren haben sich in der Versorgungslandschaft etabliert. Für manche Ärzte, die dort arbeiten wollen, stellt sich die Frage nach der Beschäftigungsform. Susanne Müller, Geschäftsführerin des BMVZ, nennt Gründe, warum kaum mehr MVZ ohne angestellte Ärzte gegründet werden.

Die rund 20.000 MVZ-Ärzte arbeiten mehrheitlich im Angestelltenverhältnis (über 90 Prozent). Dies gilt insbesondere für MVZ in Krankenhausträgerschaft. Dennoch gibt es 114 MVZ, die ausschließlich mit Vertragsärzten arbeiten, und 453 MVZ, in denen beide Beschäftigungsformen anzutreffen sind [31.12.2018].

"Eine Wahl haben ohnehin nur Ärzte, die vorher niedergelassen waren", sagt Susanne Müller, Geschäftsführerin des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren, BMVZ e.V. Sie können mit ihrer Zulassung ein eigenes MVZ gründen und sich selbst und weitere Ärzte anstellen oder ihre persönliche Zulassung behalten und als Vertragsarzt im MVZ tätig werden oder die Zulassung auf ein bestehendes MVZ übertragen und im Angestelltenverhältnis arbeiten.

Dass es MVZ gebe, in denen nur Vertragsärzte arbeiten, habe eher historische Gründe, informiert die Geschäftsführerin. Die meisten dieser MVZ entstanden vor 2007. Müller: "Heute werden sie kaum mehr gegründet. In der Angestelltenvariante lässt sich dank mehrerer Gesetzesänderungen auch unter steuer- und zulassungsrechtlichen Aspekten inzwischen fast alles gestalten, so dass eine MVZ-Tätigkeit als Vertragsarzt eigentlich keinen Vorteil hat."  Da die Ärzte in beiden Varianten den gleichen Pflichten an die Qualität der Leistungen, Abrechnung und Dokumentation unterliegen, vermutet sie eher psychologische Gründe, wenn ein Arzt seinen Vertragsarztstatus beibehält.

Anders sieht es bei den gemischten MVZ aus, in denen sowohl Angestellte als auch Vertragsärzte tätig sind. Sie werden meistens von Vertragsärzten gegründet und betrieben, in Krankenhausträgerschaft sind sie selten. Müller: "Wenn Ärzte weiterhin Chef sein wollen, kann das für dieses Modell sprechen, sollte aber mit den Vor- und Nachteilen und persönlichen Prioritäten abgewogen werden." Seit 2015 ist es auch zulässig, dass Ärzte, die einst ihre Vertragsarztzulassung in ein MVZ eingebracht haben, um dort angestellt zu arbeiten, trotz ihres Angestelltenstatus Eigentümer und Träger sein können. Die Entscheidung, ob man als Vertrags- oder angestellter Arzt ins MVZ geht, sei also weniger eine inhaltliche, sondern mehr eine Frage des berufsrechtlichen Status, sagt Müller.

Zahlen, Daten, Fakten

Über 3.000 MVZ existieren bundesweit. Seit ihrer Gründung 2004 gemäß § 95 SGB V wächst ihre Zahl stetig. Die meisten MVZ befinden sich in ärztlicher oder Krankenhaus-Trägerschaft. MVZ dürfen außerdem von einem gemeinnützigen Träger, der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt worden ist, sowie von Kommunen und Erbringern nicht-ärztlicher Dialyseleistungen gegründet werden. Bis 2012 durften noch andere (gewerbliche) Träger gründen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass mindestens zwei Ärzte, die jeder mindestens einen halben Versorgungsauftrag erfüllen müssen, einbezogen werden.  Fachgleiche MVZ sind seit Juli 2015 möglich.

Damit gleichen sich MVZ und ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft an. Allerdings erfordert das MVZ eine institutionelle Zulassung, während eine BAG auf den personengebundenen Zulassungen der kooperierenden Ärzte basiert. Weiterhin ist für das MVZ die Rechtsform einer GmbH typisch statt – wie bei der BAG – einer Personengesellschaft  in Vollhaftung. In beiden Fällen muss sichergestellt sein, dass der medizinische Bereich unter ärztlicher Leitung steht. Dessen ungeachtet können Fragen der Betriebsführung auf eine kaufmännische Leitung bzw. Geschäftsführung übergehen.

Link zum BMVZ www.bmvz.de