DMP finden breiten Zuspruch. Insbesondere Hausärzte beteiligen sich an dem strukturierten Behandlungsablauf. Programme für neue Indikationen sind demnächst zu erwarten. Manches könnte aber weniger bürokratisch laufen und konsequent digital sein.
Disease Management-Programme (DMP) stehen für eine koordinativ abgestimmte Versorgung von Patienten mit einer chronischen Erkrankung. Seit ihrer Entwicklung vor fast 20 Jahren haben sie sich zum festen Bestandteil der Versorgung etabliert. Derzeit sind gut sieben Millionen GKV-Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben. Insgesamt verzeichnet das Bundesversicherungsamt gut regionale 9.000 Verträge der Krankenkassen mit 8,3 Millionen teilnehmenden Patienten, davon jeder zweite am DMP Diabetes mellitus Typ II.
An der DMP-Versorgung der Diabetes mellitus Typ II-Patienten beteiligen sich gut 48.000 Hausärzte und etwa 2.500 diabetologisch qualifizierte Fachärzte, d.h., etwa ein Drittel aller ambulant tätigen Ärzte (ohne Psychotherapeuten). Hinzu kommen 414 Krankenhäuser und 26 Reha-Einrichtungen. Beim DMP Koronare Herzkrankheiten gehen die Teilnehmerzahlen der Leistungserbringer darüber hinaus, wenngleich die Zahl der eingeschriebenen Patienten mit 1,9 Millionen geringer ist. Die Zahlen stammen aus den Evaluationsberichten, die für DMP verpflichtend sind.
Zu den zugelassenen Indikationen gehören neben dem Diabetes mellitus Typ II [2002] auch Brustkrebs [2002], Koronare Herzkrankheiten [2003], Diabetes mellitus Typ I [2004], Asthma bronchiale [2005] und COPD [2005]. Ferner hat der Gemeinsame Bundesausschuss in jüngster Zeit die DMP-Anforderungen für chronische Herzinsuffizienz, chronischer Rückenschmerz und Depression festgelegt, so dass weitere DMP-Verträge in Aussicht stehen. Die Anforderungen für Osteoporose und rheumatoide Arthritis sind in Arbeit. Hinzu kommt Überarbeitungsbedarf bei bestehenden DMP, wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für Diabetes mellitus Typ II jüngst dargelegt hat.
Seit Juli 2008 schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Daten im Zuge der DMP-Versorgung elektronisch erfasst und übermittelt werden müssen. Dies bezieht sich jedoch nur auf solche Daten, die an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene übermittelt werden und für Zwecke der Qualitätssicherung relevant sind, auf deren Basis die teilnehmenden Ärzte ihren Feedback-Bericht erhalten. Auf Bundesebene werden die aggregierten Daten kassenartenübergreifend je Indikationsgebiet nochmals zusammengeführt.
Hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen den Leistungserbringern, die sich an der DMP-Versorgung eines Patienten beteiligen, existieren keine diesbezüglichen Vorgaben. Der Transfer erfolgt auf herkömmlichem Wege – ggf. unter Einbeziehung der Patienten als "Datenträger", z.B. von Bilddateien, und der Option eines elektronischen Medikationsplans und Arztbriefs.
"Eine konsequente Digitalisierung würde zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen", sagt Dr. Monika Mund, Leiterin der Abteilung für indikationsbezogene Versorgungskonzepte bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Dies beginnt mit dem Bürokratieabbau durch eine elektronische Patientensignatur, damit die Einwilligungs- und Teilnahmeerklärung nicht erst ausgedruckt und auf dem Postweg an die Datenstelle bzw. die Krankenkasse gesandt werden muss.
Die Praxisverwaltungssoftware selbst muss Schnittstellen für die elektronische DMP-Dokumentation enthalten. Die Anforderungen, die die KBV kontinuierlich aktualisiert, sind für die Softwarehersteller verbindlich. Sie fließen in die Updates der zertifizierten DMP-Software ein. Im Wesentlichen gehe es darum, die Informationsbausteine aus den Behandlungsleitlinien für die Ärzte leicht zugänglich zu machen, künftig beispielsweise durch Hinweise der DMP-Software auf überfällige Kontrolluntersuchungen, empfohlene Dosierungen (z.B. bei Diabetes, Herzinsuffizienz) oder Darstellung von Verbesserungen oder Verschlechterungen im Verlauf (z.B. bei Rheuma, Rückenschmerz, Depression), erläutert Mund.
Mit Blick auf die elektronische Kommunikation der Behandler untereinander, verweist die KBV auf die Telematikinfrastruktur und das Digitale Versorgungsgesetz vom November 2019. Mund: "Hier streben wir keine speziellen Angebote für DMP an, sondern setzen auf allgemeine Lösungen wie die elektronische Fallakte."