Nosokomiale Infektionen im Blick der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung steht in den Anfängen. Für ausgewählte Indikationen wie nosokomiale Infektionen besteht Dokumentationspflicht. Vorläufige Ergebnisse deuten an, dass bei ambulanten Operationen eine geeignete Haarentfernung zu wenig beachtet wird und dass weiterhin Verbesserungspotenziale im Kontext von Antibiotika bestehen.

Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung steht in den Anfängen. Für ausgewählte Indikationen wie nosokomiale Infektionen besteht Dokumentationspflicht. Vorläufige Ergebnisse  deuten an, dass bei ambulanten Operationen eine geeignete Haarentfernung zu wenig beachtet wird und dass weiterhin Verbesserungspotenziale im Kontext von Antibiotika bestehen. Eine fallbezogene Analyse über Einrichtungsgrenzen hinaus ist frühestens ab 2020 zu erwarten.

Zwar stehen Krankenhäuser im Fokus, wenn über nosokomiale Infektionen berichtet wird, doch ist das Risiko für Patienten nicht darauf beschränkt. Im zeitlichen Zusammenhang mit ambulanten Maßnahmen können ebenfalls neue Infektionen entstehen (siehe § 2 Nr. 8 IfSG).  Des Weiteren spricht für eine sektorenübergreifende Betrachtung, dass ein Teil der postoperativen Wundinfektionen erst nach dem Krankenhausaufenthalt sichtbar werden. Je nach Indikation, ob mit oder ohne Implantat, kann sich der Zeitraum auf 30 bzw. 90 Tage erstrecken, um als nosokomial erfasst zu werden (siehe auch Epidemiologisches Bulletin 23/2017).

Datengestütztes Verfahren

Nosokomiale Wundinfektionen sind daher gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seit 2017 in das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) einbezogen – als zweite Indikation nach der perkutanen Koronarintervention und Koronarangiographie [2016]. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), die zum 1. Januar 2019 die Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifende QS (Qesü-RL) ablöste. Im gleichen Jahr kam die Cholezystektomie hinzu, 2020 die Nierenersatztherapie. Weitere Indikationen sollen folgen, z.B. Transplantationsmedizin.

Das datengestützte QS-Verfahren bezieht sich auf die Qualität der Maßnahmen, die Arztpraxen und Krankenhäuser durchführen, um nosokomiale Infektionen zu vermeiden. Es verfolgt keine primär epidemiologischen Zwecke. Gleichwohl werden für bestimmte Operationsbereiche – z.B. Viszeral- und Allgemeinchirurgie, Herzchirurgie, Orthopädie, Gynäkologie, Urologie – Wundinfektionsraten je Einrichtung ermittelt.

Für die Basisanalyse werden Operationen herangezogen, die entweder ein hohes Infektionsrisiko haben oder im Falle eines mittleren Risikos relativ häufig sind. Insgesamt waren es rund 1.300 ambulante bzw. ambulant-stationäre und rund 5.500 stationäre Operationen, die einbezogen werden konnten. Die Daten stammen von den Krankenkassen (§§ 284 sowie 115b, 295, 301 SGB V), so dass die Leistungserbringer keinen zusätzlichen Aufwand haben. Eine Ausnahme sind stationär aufgenommene Patienten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass aufgrund einer vorangegangenen Operation eine Wundinfektion vorliegen könnte. (vgl. IQTiG-Qualitätsreport 2019)

Dokumentation ist Pflicht

Darüber hinaus stützt sich das QS-Verfahren auf die fallbezogene QS-Dokumentation im Krankenhaus und die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation im ambulanten und stationären Bereich. Die Daten müssen von den Krankenhäusern und Arztpraxen zunächst erhoben und dann an eine Datenannahmestelle übermittelt werden. Für Vertragsärzte ist dies die Kassenärztliche Vereinigung, welche auch ihre Mitglieder in Kenntnis setzen muss, wenn sie dokumentationspflichtig werden. Pflichtig sind alle, die mindestens eine Tracer-Operation in den ersten beiden Quartalen eines Erhebungsjahrs erbracht haben.

Deskriptive Ergebnisse für die einrichtungsbezogene Dokumentation liegen für die ersten beiden Erfassungsjahre vor (siehe Abbildung). Eine abschließende Bewertung steht allerdings noch aus. Im IQTiG-Report heißt es hierzu, dass dem Institut die Stellungsnahmen auf Landesebene noch nicht vorgelegen und sich nicht alle dokumentationspflichtigen Leistungserbringer an dem QS-Verfahren beteiligt haben. In der vertragsärztlichen Versorgung nahm knapp die Hälfte teil, im Krankenhaus waren es gut drei Viertel. Ergebnisse zur fallbezogenen QS sind frühestens ab 2020 zu erwarten.

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Quelle: IQTiG-Qualitätsreport 2019