Was leisten Abrechnungsstellen?

Make or Buy? Diese Frage stellt sich auch bei der Abrechnung von privatärztlichen Honoraren. Für einen externen Dienstleister könnten je nach Vertrag eine schnelle Honorarzahlung und routinierte Abläufe in strittigen Fällen sprechen. Die Kosten bemessen sich am Honorarvolumen und Ausfallrisiko.

Make or Buy? Diese Frage stellt sich auch bei der Abrechnung von privatärztlichen Honoraren. Für einen externen Dienstleister könnten je nach Vertrag eine schnelle Honorarzahlung und routinierte Abläufe in strittigen Fällen sprechen. Die Kosten bemessen sich am Honorarvolumen und Ausfallrisiko.

Rund ein Drittel der liquidationsberechtigten Ärzte und Krankenhäuser rechnen über eine der 11 privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) ab, die dem Verband der PVS angeschlossen sind. Der größte "Konkurrent" seien Ärzte, die ihre Rechnungen selber schreiben, berichtet Peter Gabriel, Geschäftsführer der PVS Südwest GmbH. Darüber hinaus gibt es gewerblich ausgerichtete Verrechnungsstellen, die im Unterschied zu einer PVS nicht aus ärztlichen Zusammenschlüssen hervorgegangen sind, sondern von natürlichen oder juristischen Personen betrieben werden. Ihre Anzahl lässt sich nicht exakt quantifizieren. "Neben den Finanzdienstleistern, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für  Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen, existieren mehrere 100 Kleinstanbieter, die die Abrechnung für wenige Arztpraxen in einer Region machen", erläutert Patricia Wilke, Geschäftsführerin der Compass GmbH.

Ein Finanzdienstleister übernimmt in der Regel sämtliche Aufgaben, die anfallen, um das Zahlungsziel zu erreichen, d. h. Korrespondenz, Kontoführung, rechtskonforme Rechnungsstellung, Honorar- und Forderungsmanagement. Bei der PVS Südwest beträgt die Rechnungsfrist vier Wochen. Erste und zweite Mahnung geben ein Zahlungsziel von jeweils 20 Tagen vor. Wird die Rechnung nicht beglichen, übergibt die PVS zunächst an einen Anwalt, der mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen mahnt, und dann an ein Inkassoinstitut, das in letzter Konsequenz einen gerichtlichen Mahnbescheid mit anschließender Vollstreckung erwirkt. Die Abläufe sind weitgehend standardisiert, wobei manche PVS zusätzlich ein Inkassounternehmen einschaltet. Die Fristen können sich je nach Dienstleister unterscheiden. Wilke: "Ein zu hoher Druck bewährt sich nicht. Bis zu den ersten gerichtlichen Schritten können drei Monate nach der Rechnungstellung vergehen."

2016 stellte die PVS Südwest für ihre 3.300 Kunden zwei Millionen Rechnungen mit einem Gesamtvolumen von knapp 350 Millionen Euro aus. Bei 30.000 Patienten musste zunächst die richtige Adresse ermittelt werden. Über 300.000 Rechnungen mahnte die PVS an. Etwa 3 Prozent der Rechnungen mussten ein zweites Mal, 1,5 Prozent ein drittes Mal angemahnt werden. "Die Patienten warten oft bis die Rechnung von der Versicherung beziehungsweise der Beihilfe erstattet wurde", beobachtet Gabriel. Kritisch seien Rechnungen, die mit einem hohen diagnostischen Aufwand einhergehen, beispielsweise in der Radiologie, Urologie, Kardiologie und Gastroenterologie, da hier die Ablehnungsquote der Kostenerstatter höher sei als bei einer Primärarztrechnung. Im Schnitt liege die Ausfallquote bei 0,5 Prozent.

Abrechnungsmodelle

Drei Abrechnungsmodelle lassen sich unterscheiden: (1) Bei einem reinen Honorarmanagement erhält der Arzt sein Honorar, nachdem der Patient die Rechnung beglichen hat. (2) Bei einem Honorarmanagement mit Vorfinanzierung wird das Honorar schneller ausgezahlt. Der Dienstleister fordert es jedoch zurück, falls die Rechnung nicht beglichen wird (unechtes Factoring). (3) Beim echten Factoring kauft der Dienstleister die Forderung des Arztes auf und trägt damit das Ausfallrisiko. Gabriel: "Nicht jede PVS bietet ein echtes Factoring, da dies primär von Zahnärzten nachgefragt wird. Bei uns überwiegen die ersten beiden Modelle mit rund 80 Prozent." Bei der PVS Dental dominiert hingegen das echte Factoring. Auch Compass ist darauf ausgerichtet. Wilke: "Bundesweit gibt es gut ein Dutzend Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben, das Ausfallrisiko für Arzthonorare zu übernehmen. Wir wenden uns dabei ausschließlich an niedergelassene Ärzte, andere an Krankenhäuser oder Zahnärzte."