GOÄ-Novellierung: Die Reform kommt voran, die politische Umsetzung lässt auf sich warten

Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer den Auftrag erteilt, die Arbeiten an dem Entwurf zur Novellierung der GOÄ fortzuführen. Experten äußerten sich auf dem Urologen-Kongress in Dresden zum Stand der Dinge.

Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer (BÄK) den Auftrag erteilt, die Arbeiten an dem Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fortzuführen. Die Novellierung soll in enger Abstimmung mit den Landesärztekammern und unter Einbindung der Berufsverbände und Fachgesellschaften erfolgen. Experten äußerten sich auf dem Urologen-Kongress in Dresden zum Stand der Dinge.

Dr. Jan Roigas, Berlin, stellte klar, dass die GOÄ-Novellierung, bei der die DGU und der Berufsverband (BvDU) eng kooperieren, eine berufspolitische und eine inhaltliche Ebene aufweist.

Die Geschichte der GOÄ-Novellierung reicht weit zurück. Eine erste Fassung gab es am 1.4. 1965. Beim Sonderärztetag am 28.1 2016 wurde der komplette Neubeginn der GOÄ-Novellierung beschlossen, die Auftaktveranstaltung dazu fand im Januar 2017 statt. In die inhaltliche Ebene der GOÄ fallen die Legendierung der GOP´s, die Bewertung der einzelnen Leistungen und die Umsetzung und Kalkulation in Euro-Beträge.

Prostatabiopsie, Fusionsbiopsie und Spermatozelen-Resektion aufgenommen

Bei der Legendierung wurden die Prostatabiopsie, die Fusionsbiopsie und die Spermatozelen-Resektion als neuer Prozeduren implementiert, gestrichen wurde die Resektion des Blasenhalses der Frau. Gestrafft wurde die GOÄ dahingehend, dass für die Katheterisierungen nur noch eine Ziffer verwendet wird, es ist unerheblich, ob der Patient weiblich oder männlich ist. Das novellierte Leistungsverzeichnis besteht nun aus 5589 Leistungslegenden, davon 4196 Hauptleistungen und 1393 Zuschlägen. Aktuell wird der Entwurf der Leistungslegendierungen einer betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation unterzogen.

Um inhaltlich Transparenz zu schaffen setzt sich die Bewertung zusammen aus: Ärztlicher Leistung (AL), personeller Leistung (PL), technischer Leistung (TL) und Gemeindekosten (GK). Für die Bewertungen liegt ein Rohentwurf vor.

Roigas erinnerte an den Koalitionsvertrag. Dort heißt es: Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden.

Die nominelle Vergütungssteigerung liegt bei 5,8% +- 0,6%. Roigas gab zu bedenken, dass die GOÄ womöglich noch nie so weit war. Allerdings hänge bei der weiteren Umsetzung viel vom politischen Willen und von der ärztlichen Einflussnahme ab.

Ein freier Beruf hat das Recht auf eine neue GOÄ

Wie Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes und bei der BÄK zuständig für die GOÄ-Reform erklärte, komme die Reform voran. Ein Abschluss im Sinne der politischen Umsetzung durch den Gesetzgeber sei gegenwärtig aber nicht in Sicht ist, bekräftigte Reinhardt. Er hob hervor, dass eine sauber kalkulierte und bewertete GOÄ von zentraler Bedeutung ist.

Die berufspolitische Ebene der GOÄ rückte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands, in den Fokus. Er wies darauf hin, dass der Arztberuf ein freier Beruf ist. Laut Bundesärzteordnung dient der Arzt der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes. "Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe, er ist seiner Natur nach ein freier Beruf", betonte Heinrich. Das bedingt eine Verpflichtung dem Gemeinwohl gegenüber. Denn der Staat habe eigentlich hoheitliche Aufgaben der Daseinssicherung auf die Ärzteschaft übertragen.

Aufgrund der Übertragung soll die Ärzteschaft die irrationalen Potentiale der Gesellschaft wie Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit und krankheitsbedingter sozialer Devianz, auf der Basis universellen Wissens, kontrollieren. So sollen unauflösbare Wertekonflikte vermieden werden, die entstehen würden, nähme der Staat diese Aufgabe im Rahmen staatlicher Institutionen wahr. Die Kontrolle wiederum erfolgt durch die Individualisierung der Verantwortung der Kontrolle von Kollektivrisiken in der Person des einzelnen Arztes. Ärzte erhalten und brauchen dafür die Unabhängigkeit von Patienten und Institutionen. Einem freien Beruf, so Heinrich, ist das Recht auf eine neue GOÄ praktisch immanent.

Referenzen:
Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie, Kongresszentrum Dresden, 26. bis 29. September 2018