Kurze Ohnmachten sind ein häufig auftretendes Problem. Jeder zweite Mensch erleidet im Laufe seines Lebens eine solche Synkope. In einigen Fällen liegen den Vorfällen Herzrhythmusstörungen zugrunde, die für die Betroffenen lebensgefährlich sein können. Die Synkope von heute kann den plötzlichen Herztod von morgen bedeuten.
Das international etablierte diagnostische Verfahren zum Nachweis der bei Synkopen zugrundeliegenden Rhythmusstörungen ist der implantierbare Ereignisrekorder. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Chip, der innerhalb weniger Minuten unter die Haut implantiert werden kann und über drei Jahre hinweg den Herzrhythmus aufzeichnet. Sollte also Wochen oder Monate nach der Implantation die nächste Ohnmacht auftreten, kann der Ereignisrekorder ausgelesen werden und offenbart den Herzrhythmus zum Zeitpunkt der Synkope.
Im Rahmen der DGK Herztage 2019 wurde eine Studie vorgestellt, die die große Bedeutung der Ereignisrekorder für die Patientenversorgung unterstreicht. Dr. Philipp Lacour von der Universitätsmedizin Charité Berlin und sein Team werteten die Daten von 434 PatientInnen aus, denen innerhalb der letzten sechseinhalb Jahre ein Ereignisrekorder implantiert worden war. Bei insgesamt 250 PatientInnen wurden mit dem Ereignisrekorder Episoden von Herzrhythmusstörungen registriert. Bis zur Diagnosestellung vergingen im Mittel 245 Tage. Bei 50% der dokumentierten Episoden entsprach die aufgezeichnete Herzrhythmusstörung der Implantations-Indikation. Dies bedeutet zugleich, dass über 47% der detektierten Rhythmusstörungen Zufallsbefunde waren.
"Unsere Studie zeigt, dass Ereignisrekorder eine große Bedeutung für die Diagnosestellung von bisher nicht dokumentierten Herzrhythmusstörungen haben", kommentiert Lacour. "Bei ungefähr 60% der Studien-Patienten ergab sich aus der im Ereignisrekorder dokumentierten Herzrhythmusstörung eine therapeutische Konsequenz." Eine frühzeitige Erkennung von Rhythmusstörungen erlabt das rechtzeitige Einleiten einer Therapie und kann so schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle verhindern.
In der Studie wurden die PatientInnen, denen ein Ereignisrekorder implantiert worden war, telemedizinisch begleitet. Dies verkürzt zusätzlich die Zeit bis zur Diagnosestellung und kann möglicherweise sogar unnötige Arztbesuche und Diagnostik ersparen.
Obwohl der klinische Nutzen von Ereignisrekordern inzwischen durch zahlreiche Studien belegt ist, wird die Implantation bisher von den Krankenkassen in Deutschland als letzter Schritt in der Diagnostik angesehen und erst vergütet, wenn eine lange – in vielen Fällen unnötige – Diagnostikkaskade vorwegging. Die Nachsorge können KardiologInnen derzeit überhaupt nicht abrechnen. Diese mangelnde Vergütungssituation sowohl bei der Implantation als auch bei der Nachsorge führt häufig dazu, dass die Ereignisrekorder erst gar nicht eingesetzt werden können.
Viele zum Teil lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen bleiben dadurch unentdeckt und den PatientInnen eine effektive Therapie verwehrt.