Die SARS-CoV-2-Pandemie hat gezeigt, dass vor allem Patienten mit (hämato)onkologischen Erkrankungen ein hohes Risiko für schwere Verläufe haben. Neoplasien rangieren als wichtigster Risikofaktor – noch vor einem hohen Alter, Demenzerkrankungen und Herzinsuffizienz. Die Empfehlung der DGHO (Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie) ist daher klar: Jeder Tumorpatient sollte regelmäßige Boosterimpfungen gegen SARS-CoV-2 erhalten, ggf. in Koadministration mit weiteren saisonalen Impfungen.
Aber wie gut sprechen diese Patienten auf die Impfung an? Untersuchungen haben gezeigt, dass bei soliden Tumoren auch unter antineoplastischer Therapie ein guter Impferfolg erzielt werden kann. Dagegen sprechen hämatoonkologische Patienten unter Therapie tatsächlich serologisch schlechter auf die Impfung an. Grundsätzlich sollten sie daher am besten vor Beginn der Behandlung geimpft werden.
Neben COVID-19 sind Koinfektionen von SARS-CoV-2 bei immunsupprimierten Patienten zu beachten. Dazu gehört allen voran Influenza. Die jährliche Impfung verringert nachweislich schwere Verläufe und reduziert die Hospitalisierungsrate. Eine zweite Impfung im Abstand von ca. 4 Wochen kann die Immunantwort verbessern, wie Daten bei allogen Stammzelltransplantierten gezeigt haben.
Neu sind die Empfehlungen der Fachgesellschaft für eine RSV-Impfung (starke Empfehlung A). Zwei Phase-3-Studien mit zwei verschiedenen Impfstoffkandidaten haben beiden im Vergleich zu Placebo eine Reduktion schwerer Atemwegsinfekte durch das respiratorische Synzytial-Virus bescheinigt. Nach derzeitiger Erkenntnis ist eine einmalige Impfung wahrscheinlich ausreichend, wobei weitere Daten dazu erwartet werden.
Auch bei Pneumokokken gibt es Neuerungen. Der seit Anfang 2022 in Deutschland zugelassene 20-valente Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) hat die Doppelimpfung mit PPSV23 und PCV13 abgelöst. Damit sind nunmehr auch onkologische Patienten mit einer alleinigen Pneumokokkenvakzinierung ausreichend geschützt.
Essenziell beim Thema Impfen bleibt die Kommunikation zwischen dem Patienten und seinen betreuenden Ärzten:
Und schließlich sollte die Zuständigkeit eindeutig und klar abgesprochen sein, wer die Impfung durchführt.
Für Tumorpatienten mit eingeschränktem Immunsystem ist jeder erdenkliche Infektionsschutz erstrebenswert. Die früheste und beste antiinfektiöse Strategie bleibt das präventive Impfen, das gerade bei onkologischen Patienten im Grunde immer indiziert ist, auch unter Therapie. Der Impfschutz kann dann zwar unter Umständen schwächer ausfallen, schaden kann man den Betroffenen mit einer (Tot-)Impfung jedoch nicht, so die klare Botschaft. "Im Zweifel einfach machen", lautete dementsprechend das Schlussplädoyer der Referentin.