Aktualisierte S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom: was gibt es Neues?
Im Februar 2023 wurde die S3-Leitlinie zum Thema Nierenzellkarzinom aktualisiert. So gibt es neue Empfehlungen zur Kombinationstherapie sowohl des klarzelligen als auch des nicht-klarzelligen Karzinoms.
Neue Empfehlungen für verschiedene Arten von Karzinomen
- Es gibt neue Empfehlungen zur Therapie des Nierenzellkarzinoms.
- Die berufliche Exposition gegen Trichlorethen stellt einen Risikofaktor für die Entwicklung eines Nierenzellkarzinoms dar.
- Die Empfehlungen bezüglich des nicht-klarzelligen Karzinoms wurden deutlich erweitert.
Das Nierenzellkarzinom kann Berufskrankheit sein
Eine sehr hohe berufliche Exposition gegen Trichlorethen (TRI) erhöht das Risiko für die Entwicklung eines Nierenzellkarzinoms deutlich, so die Leitlinien-Expertengruppe. Kommt es nach einer solchen beruflichen Aussetzung zu einem Nierenzellkarzinom, können die Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sein.
Neue Therapieempfehlungen für das klarzellige Nierenzellkarzinom
Das Kapitel zum Thema Therapie des klarzelligen Karzinoms wurde überarbeitet und die Empfehlungen aktualisiert.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Bei fortgeschrittenen oder metastasierten Karzinomen sollte in der ersten Linie – unabhängig von der Risikogruppe, in der sich der Patient befindet – eine Kombinationstherapie erfolgen. Mögliche Optionen sind
- Nivolumab mit Cabozantinib
- Pembrolizumab mit Axitinib
- Pembrolizumab mit Lenvatinib
- Erkrankte, bei denen keine der oben genannten Kombinationen möglich ist, sollten als Erstlinientherapie Avelumab plus Axitinib erhalten.
- Ist eine Checkpoint-Inhibitor basierte Therapie nicht möglich, ist ein risikobasiertes Vorgehen indiziert:
- Bei günstigem Risiko kommen Pazopanib, Sunitinib oder Tivozanib zur Anwendung.
- Bei intermediärem Risiko sollten Cabozantinib, Pazopanib, Sunitinib oder Tivozanib gegeben werden.
- Bei ungünstigem Risiko sind Cabozantinib oder Sunitinib indiziert.
- Kommt es trotz einer Kombinationstherapie zu einem weiteren Fortschreiten der Erkrankung, sollte auf eine TKI-basierte Therapie gewechselt werden. Dies gilt für die Kombinationen
- Avelumab plus Axitinib
- Nivolumab plus Cabozantinib
- Pembrolizumab plus Axitinib
- Pembrolizumab plus Lenvatinib
- Eine postoperative Strahlentherapie sowie die Therapie mit VEGFR-TKIs sind nicht empfohlen.
- Bei Patienten mit klarzelligem Karzinom und intermediärem und hohem Risiko ist eine adjuvante Immuntherapie mit Pembrolizumab sinnvoll.
Empfehlungen zum nicht-klarzelligen Karzinom
Die Empfehlungen zu nicht-klarzelligen Karzinomen wurden deutlich erweitert:
- Histopathologische Einstufungen sollen sich an den WHO-Klassifikationen orientieren.
- Die Tumore sollten sowohl immunhistochemisch als auch molekularpathologisch untersucht werden, soweit möglich.
- Eine humangenetische Beratung kann sinnvoll sein, wenn eine erbliche Ursache für die Erkrankung vermutet wird.
- Diagnostik und operative Behandlung der nicht-klarzelligen Karzinome orientieren sich an den Empfehlungen für die klarzelligen Tumoren.
- Eine reine Zytokin-basierte Therapie ist bei metastasierten Tumoren nicht empfohlen. Vielmehr sollte eine IO/TKI oder IO/IO-Behandlung durchgeführt werden – analog zu den klarzelligen Karzinomen. Das geht Hand in Hand mit der Empfehlung, dass TKI-Inhibitoren bei nicht-klarzelligen Erkrankungen angewendet werden können.
- Bei einer Monotherapie sollte vorrangig Sunitinib gegeben werden. Alternativ kommen mTOR-Inhibitoren in Frage (chromophobes Karzinom).
S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Nierenzellkarzinoms