"Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden", sagte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, der Deutschen Presse-Agentur.
Statt der jetzigen "Alles-oder-Nichts-Regelung" sollten Beschäftigte auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können - also zu 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit. Arbeit könne hilfreich für eine Genesung sein, da sie Tagesstruktur und Kontakte als wichtige Stützen aufrechterhalte. Eine solche "Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit" sollte aber nur freiwillig und ohne Druck bescheinigt werden können.
Auch der Ärzteverband Marburger Bund hatte eine neue Form von "Arbeitsminderungs-Bescheinigungen" vorgeschlagen, um Beschäftigten lange, komplette Krankschreibungen zu ersparen. Damit könnten Ärzte verordnen, dass Arbeitnehmer - wenn vertretbar - wenige Stunden am Tag arbeiten können. Beschäftigte müssen ihre Firma laut Gesetz zur Entgeltfortzahlung sofort informieren, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Dauert dies länger als drei Kalendertage, müssen sie dazu auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorlegen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer verweist darauf, dass psychische Erkrankungen oft zu besonders langen Fehlzeiten von mehr als 30 Tagen führen. Sie fordert, auch Psychotherapeuten zu erlauben, dass sie Patienten eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen - nicht nur Ärzten.