Bundesamt für Strahlenschutz prüft radiologische Verfahren zur Früherkennung schwerer Krankheiten
Radiologische Verfahren können bei der frühzeitigen Diagnose schwerer Krankheiten eine wichtige Rolle spielen. Daher wurden im neuen Strahlenschutzgesetz die Möglichkeiten zur Früherkennung ausgeweitet – allerdings unter strengen Voraussetzungen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird aus diesem Grund künftig intensiv mögliche Verfahren bezüglich Nutzen und Risiko bewerten.
Ziel der Überprüfung ist es herauszufinden, ob neben dem Mammographie-Screening weitere radiologische Verfahren zur Früherkennung geeignet sind. Grundsätzlich in Frage kommen Untersuchungen zur Erkennung anderer Krebserkrankungen oder Herzleiden. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens liegt beim Bundesumweltministerium.
Bislang ist die Röntgen-Mammographie die einzige Früherkennungsuntersuchung mit ionisierender Strahlung in der Bundesrepublik. Seit 2009 können in ganz Deutschland Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre eine Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs in Anspruch nehmen. Von diesem Angebot macht etwas mehr als die Hälfte aller Frauen dieser Altersgruppe Gebrauch. Ziel des flächendeckenden, qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Programms ist es, die Zahl der Erkrankungen mit tödlichem Ausgang zu senken. Das Strahlenschutzgesetz, das am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten ist, eröffnet nun die Möglichkeit für weitere Verfahren.
"Radiologische Verfahren spielen eine wichtige Rolle bei der Krebsfrüherkennung. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Strahlenschutzgesetz die Möglichkeit für neue Früherkennungsmaßnahmen eröffnet hat", betonte die Präsidentin des BfS, Inge Paulini anlässlich des Weltkrebstages. "Internationale Studien zeigen, dass die frühzeitige Erkennung von schweren Krankheiten tatsächlich dazu führen kann, dass die Überlebenschancen steigen. Allerdings muss sorgsam abgewogen werden, ob der Nutzen einer derartigen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt. Dies werden wir nun umfassend prüfen."
Denkbar sind Untersuchungsverfahren mit ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Lungen- oder Darmkrebs, Herzkranzgefäßverengungen oder Osteoporose. Es handelt sich hierbei um schwerwiegende Erkrankungen, die bereits in einem Frühstadium feststellbar sind und für die aufgrund von Risikofaktoren (z.B. starkes Rauchen) eine Zielgruppe festgelegt werden kann.
Mithilfe von radiologischen Früherkennungsverfahren und entsprechenden Therapieformen könnten sowohl die Lebensqualität als auch Heilungschancen und Lebenserwartung der betroffenen Personen verbessert werden. Jedoch müssen auch Risiken abgewogen werden, darunter insbesondere das Strahlenrisiko: Grundsätzlich gilt, dass jede Untersuchung mit Röntgenstrahlung und radioaktiven Stoffen mit einem gewissen – wenn auch vergleichsweise geringen – Strahlenrisiko verbunden ist. Eine medizinische Strahlenanwendung ist daher grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn der zu erwartende gesundheitliche Nutzen größer ist als das mit der Strahlenanwendung verbundene Risiko. Aufgabe des BfS ist es, diese Nutzen-Risiko-Abwägung verantwortlich durchzuführen.
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz