Die Behandlung von Frankreichs bekanntestem Wackkoma-Patienten Vincent Lambert wurde eingestellt. Der vor zehn Jahren bei einem Unfall verunglückte Patient befindet sich seit 2009 in einem vegetativen Zustand.
Frankreichs bekanntester Wachkoma-Patient wird wohl nach einem jahrelangen Rechtsstreit sehr bald sterben. Die Ärzte im Universitätsklinikum Reims haben am Montag die lebenserhaltenden Maßnahmen für den 42-jährigen Vincent Lambert eingestellt, wie mehrere französische Medien unter Berufung auf die Familie und das Krankenhaus berichteten. Die Eltern hatten zuvor weitere rechtliche Beschwerden angekündigt, um den Behandlungsstopp aufzuhalten.
Lambert ist vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt. Er befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand. Die katholischen Eltern wollen den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und haben sich in Frankreich durch sämtliche Instanzen geklagt. Sie scheiterten dort immer wieder und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Die Familie des früheren Krankenpflegers ist zutiefst zerstritten. Seine Eltern und seine Geschwister sind gegen die Einstellung der Pflege, Lamberts Ehefrau will ihn dagegen "in Würde gehen lassen". Ihr Mann habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich verlängert werde, sagte sie vor einigen Jahren. Eine Patientenverfügung von Lambert gibt es allerdings nicht.
Es sei eine Schande, ein absoluter Skandal, sagte der Anwalt der Eltern, Jean Paillot, der französischen Nachrichtenagentur AFP. Lambert wird nach der Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen wohl innerhalb einer Woche sterben. "Vincent Lambert wird weder Hunger noch Durst haben, er wird in ein paar Tagen auf natürliche Weise sterben", erklärte der Experte und Palliativmediziner Bernard Devalois der AFP zufolge das Verfahren.
In Deutschland und Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.