Zwei Ärztinnen wurde vorgeworfen, auf ihrer frei zugänglichen Internetseite Schwangerschaftsabbrüche beworben zu haben. Damit standen erstmals Medizinerinnen aufgrund des umstrittenen Paragrafen vor Gericht.
Erstmals seit der Neuregelung des umstrittenen Paragrafen 219a vor rund vier Monaten standen in Berlin zwei Ärztinnen wegen Verstoßes gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor Gericht. Den 56- und 52-Jährigen wurde vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten vorgeworfen, auf der frei zugänglichen Internetseite ihrer Gemeinschaftspraxis im Stadtteil Steglitz zwischen Februar und Juli 2018 in unzulässiger Weise geworben zu haben. Hintergrund war ein Hinweis auf ihrer Internetseite, dass zu den Leistungen einer der beiden Gynäkologinnen auch ein "medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch" gehöre.
Mehrere Organisationen riefen zu einer Protestkundgebung vor dem Gerichtsgebäude auf. So forderten unter anderem der AWO-Bundesvorstand, der Bundesverband pro familia, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, der Arbeitskreis Frauengesundheit die Streichung von Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch.
Nach heftigem Ringen zwischen CDU, CSU und SPD hatte der Bundestag im Februar 2019 dem Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Ärztinnen und Ärzte dürfen demnach öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen.
Die beiden Ärztinnen wurden vom Gericht zu je 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und den Paragrafen 219a scharf kritisiert. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils 7.500 Euro Strafe verlangt.