Damit die Menschen in Deutschland mit Familien und FreundInnen Weihnachten feiern können, will der Bund deutschlandweit massive Beschränkungen. Ein weitreichender Lockdown soll fast im ganzen November gelten.
Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen. Nach einem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am 28.10., sollen diese Maßnahmen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten.
Ziel von Bund und Ländern sei es, "zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen" erforderlich seien, heißt es. "Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung."
Unter anderem sollen Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden - ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch soll der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit deutschlandweit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
Der Bund will ferner touristische Übernachtungsangebote im Inland für fast den gesamten November verbieten. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage. Auch diese Regelung soll vom 4. November bis Ende des Monats gelten.
Außerdem will der Bund Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, deutschlandweit fast den ganzen November untersagen. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 4. November an bis Ende des Monats schließen. Laut Entwurf für die Beschlussvorlage des Bundes betrifft die Regelung auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen.
Schulen und Kindergärten will der Bund aber offen halten. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen einführen. Der Einzelhandel soll demnach unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben.
Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen nach dem Willen des Bundes im November für dreieinhalb Wochen schließen. Friseursalons sollen aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet bleiben. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.
Besonders schützen will der Bund Risikogruppen wie Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte. Die verfügbaren Corona-Schnelltests "sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden", damit sichere Kontakte ermöglicht werden könnten, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage. Der besondere Schutz von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen. Steigende Infektionszahlen führten leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei solchen Risikogruppen.