Bei geringen Mengen werden Prozesse um Cannabisbesitz oft eingestellt. Ein Richter in Bernau will nun aber genau solche Fälle nutzen, um das Cannabisverbot grundsätzlich infrage zu stellen.
Ein Richter in Bernau bei Berlin (Barnim) will das Cannabisverbot in Deutschland prüfen lassen. Andreas Müller verhandelt am Amtsgericht Bernau bei Berlin drei Fälle von illegalem Cannabisbesitz in geringen Mengen, wie das Gericht mitteilte. Müller habe im Vorfeld angekündigt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. In den Verfahren drängen sich laut Müller Zweifel daran auf, ob eine Strafverfolgung beim Besitz von Cannabis verfassungsgemäß ist.
Nach Angaben des Gerichtssprechers ist es eine "langjährige Mission" von Müller, sich für die Legalisierung von Cannabis einzusetzen. Der Jugendrichter ließ das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 prüfen, ob das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Damals wurde in Karlsruhe entschieden, dass der Besitz von Haschisch auch in geringen Mengen verboten bleibt. Als Gründe wurden "nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken" des Haschischkonsums genannt.
In Deutschland wird seit Jahren über die Legalisierung der Droge diskutiert. Verschiedene Parteien und Aktivisten setzen sich dafür ein. Seit März 2017 können sich deutsche PatientInnen medizinisches Cannabis regulär beim Arzt verschreiben lassen.
Auch international gibt es immer größere Akzeptanz. Im Oktober 2018 hat Kanada als zweites Land der Welt den Anbau, Verkauf und Konsum von Cannabis legalisiert. Bereits 2014 hat Uruguay als weltweit erster Staat den Anbau und Verkauf von Cannabis unter staatlicher Kontrolle erlaubt. Auch in den USA ist Cannabis in einigen Bundesstaaten legal.
Als erstes Land in Europa plant Luxemburg, Cannabis für den persönlichen Gebrauch zu legalisieren. In den Niederlanden werden Anbau und Verkauf teils geduldet. WirtschaftsexpertInnen hatten der französischen Regierung im Juni die Legalisierung von Cannabis empfohlen, um den Markt zu kontrollieren und die Qualität der Droge sicherzustellen.