In einem Stralsunder Pflegeheim soll Ende Dezember mehreren Mitarbeitenden die fünffache Dosis eines Corona-Impfstoffes gespritzt worden seien. Nun ist ein erster Strafantrag gegen den Arzt bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.
Zuvor hatten nur Anzeigen zweier nicht betroffener Menschen gegen einen Arzt vorgelegen, der acht MitarbeiterInnen des Pflegeheims etwa die fünffache Dosis eines Impfstoffs gegen das Sars-CoV-2-Virus gespritzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ein Strafantrag ist normalerweise Voraussetzung für eine Strafverfolgung. In besonderen Fällen kann diese auch ohne derartige Anträge erfolgen.
Nach Aussage des Landkreissprechers Olaf Manzke seien alle Betroffenen wohlauf und arbeiteten wieder. Sie seien vor kurzem erneut untersucht worden. Er wisse von einer Frau, die noch ab und zu normale Impfsymptome wie leichten Schwindel oder Kopfschmerzen habe. Dabei handele es sich aber nicht um außergewöhnliche Beschwerden.
Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, müsse sich laut Staatsanwaltschaft noch zeigen. Das Verfahren könne sich noch länger hinziehen - auch coronabedingt. Denkbar sei auch eine vorzeitige Einstellung, sollte sich etwa herausstellen, dass die Betroffenen keine ungewöhnlichen Beschwerden hätten.
Nach dem Vorfall waren vier der Betroffenen vorsorglich ins Krankenhaus gebracht worden. Nach wenigen Tagen waren jedoch alle wieder entlassen worden.