Demografie: Urologen machen ihr Fach zukunftsfest

Die steigende Überalterung unserer Gesellschaft ist für die Urologen in Deutschland nicht nur eine der großen Herausforderungen in der Zukunft, sondern auch eine Chance, sich jetzt kurz vor der anstehenden Bundestagswahl einmal mit den eigenen gesundheitspolitischen Forderungen an die Öffentlichkeit zu wenden.

Maßnahmenkatalog des Berufsverbands Deutscher Urologen

Die steigende Überalterung unserer Gesellschaft ist für die Urologen in Deutschland nicht nur eine der großen Herausforderungen in der Zukunft, sondern auch eine Chance, sich jetzt kurz vor der anstehenden Bundestagswahl einmal mit den eigenen gesundheitspolitischen Forderungen an die Öffentlichkeit zu wenden.

Der Versorgungsbedarf in der Urologie wird, so die Schätzungen, in den kommenden Jahren um 20 % steigen. Schon heute beträgt der Anteil der über 65-jährigen Patienten beim Urologen mehr als 50 % und laut Statistik haben über 60-jährige Patienten in der Regel einen 6-fach höheren Leistungsbedarf als solche, die jünger als 60 Jahre sind.

Auf der anderen Seite sind mehr als 70 % der niedergelassenen Urologen in Deutschland bereits 50 Jahre alt und älter, sodass sie in einem absehbaren Zeitraum in Rente gehen werden. Und was geschieht dann?

Grundversorgung sichern

Der Berufsverband der Deutschen Urologen e. V. (BDU) macht sich deshalb vor allem für eine gesicherte Grundversorgung stark. Neben der spezifischen urologischen Fachversorgung nimmt die Grundversorgung weiter an Bedeutung zu und muss nach Ansicht des Berufsverbandes zukünftig dringend stabilisiert werden. Dazu müssten urologisch tätige Fachärzte den Hausärzten in der medizinischen Grundversorgung gleichgestellt werden.

Ferner sollten sich Krankenhäuser stärker den spezialisiert ambulant tätigen Fachärzten öffnen und sich besser mit diesen vernetzen. Auf diesem Weg sind die Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung sinnvoll einsetzbar, um die Vernetzung beider Partner weiter voranzutreiben.

Selektivverträge erhöhen Wahlfreiheit

Versorgungsinnovationen sollen zukünftig zunächst über Verträge nach §140 a SGB V (besondere Versorgung) und Modellvorhaben nach §63 SGB V realisiert werden. Ein Beispiel dafür sind in der Urologie die Vertragsabschlüsse zur Botox-Therapie bei überaktiver Blase.

Selektivverträge sind für Fachärzte aber keine reinen Ergänzungen zur Regelversorgung, sondern dienen stellenweise sogar als partieller Ersatz. Direkte Vertragsmöglichkeiten zwischen Krankenkassen und Versorgungsanbietern könnten in Zukunft als gleichwertige Alternative zur sogenannten kollektiven Regelversorgung dienen. Fachgruppenübergreifende Selektivverträge könnten aus Sicht des BDU in Kombination mit Kollektivverträgen im Sinne einer doppelten Wahlfreiheit ein geeigneter Lösungsansatz sein.

Fazit

Die Bedeutung der urologischen Versorgung wird demographisch bedingt in Zukunft weiter zunehmen. Bereits heute sind daher Anstrengungen nötig, um dem steigenden Versorgungsbedarf auch zukünftig auf hohem Niveau gerecht werden zu können.

Quelle:
Pressekonferenz DGU-Kongress 2017, 21.09.2017, Messe Dresden.