Bei der DGHO-Frühjahrstagung am 15. März 2024 setzten sich Experten in drei Symposien mit diesen Problemen auseinander. Diskutiert wurden effektive Maßnahmen für das Medizinforschungsgesetz, Innovationen in der fachübergreifenden Versorgung und Lösungen gegen Arzneimittelengpässe. Das Ziel: moderne Therapien schnell in die Patientenversorgung integrieren zu können und hohe wissenschaftliche sowie ethische Standards bewahren zu können.
Das Medizinforschungsgesetz (MFG) der Bundesregierung soll den Standort Deutschland in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln sowie Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen und Zulassungen vereinfachen. Prof. Dr. med. Andreas Hochhaus betonte die Bedeutung akademischer Studiengruppen und wissenschaftsgetriebener Studien als Grundpfeiler der modernen evidenzbasierten Medizin. "Dies belegen nachdrücklich und eindrucksvoll Therapieoptimierungsstudien und Investigator-initiierte Studien, die den Weg für die immensen Fortschritte in der Behandlung vieler Blut- und Krebserkrankungen geebnet haben", so der Geschäftsführende Vorsitzende der DGHO und Direktor der Abteilung für Hämatologie und Internistische Onkologie am Universitätsklinikum Jena. "Ein Beispiel aus jüngster Zeit sind hier immuntherapeutische Therapieansätze einschließlich der CAR-T-Zelltherapie, die im Bereich der Präzisionsmedizin eine wichtige Rolle spielen." Trotz der Bedeutung klinischer Studien für Deutschland sind die Rahmenbedingungen für die akademische klinische Forschung nicht optimal. Im Gesetzgebungsprozess müssten die Besonderheiten und Chancen von wissenschaftlich initiierten Studien, die Therapieoptimierung, Kombinationsstudien, die Bewertung des Risikos und die Einbindung der Patienten berücksichtigt werden.
Im zweiten Symposium betonte Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO, die Unterstützung der Fachgesellschaft für das im Gesetzentwurf formulierte Ziel einer qualitätsgesicherten und flächendeckenden Versorgung von Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen. Die Finanzierung der Krankenhäuser durch einen Mix aus Vorhaltevergütung und leistungsbasierten Erlösen sei sinnvoll, doch die festgelegten Leistungsgruppen, die vor mehr als fünf Jahren für die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen festgelegt wurden, entsprächen teilweise nicht mehr den aktuellen Entwicklungen. Insbesondere innovative Therapien wie die CAR-T Zelltherapie oder die Gentherapie seien nicht angemessen abgebildet. Wörmann betonte die Dringlichkeit entsprechender Anpassungen. Dafür hat die DGHO eine Differenzierung von Leistungsgruppen und die Aufnahme der Hämostaseologie als Querschnittsfach durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erarbeitet. Zusätzlich müsse die intersektorale Vernetzung mit dem ambulanten Bereich parallel zur Krankenhausreform weiter ausgebaut werden.
Im dritten Symposium der DGHO-Frühjahrstagung 2024 stellte Prof. Dr. med. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Frage, warum es immer noch Arzneimittelengpässe gibt. Die zunehmenden Liefer- und Versorgungsengpässe bei Krebsmedikamenten wie Tamoxifen (Brustkrebs) und Calciumfolinat (Bauchspeicheldrüsen- und Darmkrebs) hätten zu großer Verunsicherung bei den betroffenen Patienten geführt. Für diese Engpässe gäbe es vielfältige Ursachen: unzureichende Produktionskapazitäten, gestörte Vertriebswege, hohe Kosten und mangelndes Vertrauen in die bestehenden Versorgungsstrukturen. Regelungen zur Verlängerung der Bevorratung von rabattierten Arzneimitteln und zur Entwicklung eines Frühwarnsystems für drohende Lieferengpässe seien implementiert worden und insbesondere für die Versorgung von Patienten mit hämatologischen und onkologischen Erkrankungen von großer Bedeutung.