Telematikinfrastruktur – Die KBV hat die Sektorenzulassung für den elektronischen Praxisausweis erteilt. Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen ist es nun möglich, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.
"Ich freue mich sehr darüber, dass nun mit dem Praxisausweis den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten auch das letzte Puzzleteil für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) durch den ersten Anbieter zur Verfügung gestellt wird. Dies ist ein bedeutender Schritt nach vorn für die sektorenübergreifende Vernetzung im Gesundheitswesen", sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, heute in Berlin.
Als erster Produzent der elektronischen Praxisausweise, der sogenannten SMC-B (Security Module Card Typ B), wurde die Bundesdruckerei zugelassen. Der Praxisausweis ist eine Komponente der vielfältigen technischen Voraussetzungen, die für die Anbindung an die TI notwendig sind. Dieser ermöglicht es den Praxen, sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher zu authentifizieren. Weitere Zulassungen für Anbieter von Praxisausweisen erwartet die KBV Anfang 2018. "Ärzte und Psychotherapeuten sollten darauf achten, welches Angebot für sie am besten ist", so Kriedel.
Beantragen können Praxen den Ausweis grundsätzlich bei zugelassenen Kartenherstellern. Der Anbieter holt dann bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung darüber ein, dass der Antragssteller tatsächlich Vertragsarzt oder -psychotherapeut ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat.