Im Grenzraum zwischen Frankreich und Saarland spielt es künftig keine Rolle mehr, in welchem Land PatientInnen versichert sind. Auch ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse können Gesundheitsleistungen beansprucht werden.
Zwischen Frankreich und dem Saarland gibt es künftig in vielen Fällen grenzüberschreitend ärztliche Hilfe. Vor allem in Notfällen wird es künftig im betreffenden Grenzraum keine Rolle mehr spielen, ob ein Patient in Deutschland oder in Frankreich krankenversichert ist. Dies sieht ein Abkommen vor, das von Behörden, Krankenkassen und Krankenhäusern unterzeichnet wurde. "Was lange währt, wird endlich gut", erklärte die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) im französischen Forbach.
Auf deutscher Seite gilt das Abkommen zunächst für die Gemeinden des Regionalverbandes Saarbrücken sowie für die Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal (Saarpfalz-Kreis), auf französischer Seite für Ostmoselgemeinden, darunter auch Forbach und Saargemünd. Zunächst können Patienten der Kardiologie, der Neurochirurgie und bei Mehrfachverletzungen Gesundheitsleistungen auch im Nachbarland in Anspruch nehmen. Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Geplant ist, auch Fälle in der Neonatologie (Neugeborenenmedizin), Nuklearmedizin und Rehabilitation aufzunehmen.
"Nach einem Herzinfarkt sollte es keine Rolle spielen, ob das nächste Herzzentrum in Deutschland oder Frankreich steht – entscheidend ist, dass der Patient optimal behandelt wird", sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Thomas Gebhart (CDU). Mit der Vereinbarung verbesserten Deutschland und Frankreich den wohnortnahen Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung. "So wird Europa für die Menschen im Alltag erfahrbar."