In einem Gerichtsprozess geht eine Frau gegen den Pharmariesen Bayer vor. Dieser wehrt sich. Klarheit soll nun ein vom Gericht beauftragter medizinischer Gutachter bringen.
Im seit Jahren dauernden juristischen Streit um eine mögliche Gesundheitsgefahr der Anti-Baby-Pille "Yasminelle" will das Landgericht Waldshut-Tiengen am Hochrhein am Donnerstag (10.00 Uhr) erstmals einen Gutachter hören. Der Mediziner soll den Angaben zufolge klären, ob es zwischen den gesundheitlichen Problemen einer heute 34 Jahre alten Frau und der vorherigen Einnahme der Pille einen Zusammenhang gibt. Die aus Baden-Württemberg stammende Frau klagt in dem seit Juni 2011 laufenden Zivilrechtsverfahren gegen den Chemie- und Arzneimittelkonzern Bayer mit Sitz in Leverkusen. Dieser vertreibt die Pille.
Die Frau will erreichen, dass das Verhütungsmittel vom Markt genommen wird. Sie macht die Pille mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwortlich. Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast gestorben. Noch heute leide sie unter den Folgen und könne wegen der gesundheitlichen Probleme keine Kinder mehr bekommen. Sie fordert von Bayer Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro.
Der Pharmakonzern hält nach Angaben einer Sprecherin die in der Klage geltend gemachten Ansprüche für unbegründet (Az.: 1 O 73/12). Durch wissenschaftliche Daten sei bestätigt, dass von der Anti-Baby-Pille und dem Wirkstoff bei korrekter Einnahme nicht die Gefahr ausgehe, wie sie in der Klage genannt werde.
Die Pillen der Produktgruppe werden nach Darstellung von Bayer täglich millionenfach eingenommen in mehr als 100 Ländern. Bereits in fünf Prozessen in Deutschland, in denen es um den umstrittenen Wirkstoff gegangen sei, habe Bayer gesiegt, betonte das Unternehmen.
In dem Fall, der vor dem Landgericht-Waldshut-Tiengen verhandelt wird, hat es im Dezember 2015 den ersten und bislang einzigen Verhandlungstermin gegeben. Zuvor hatten sich die Beteiligten schriftlich ausgetauscht. Das Gericht beauftragte nach der Verhandlung im Dezember 2015 den medizinischen Experten, der nun vor der Zivilkammer des Gerichts sein Gutachten erläutern soll.
In den USA hatten laut dem Unternehmen mehrere Tausend Frauen gegen Bayer geklagt. Bis Oktober 2016 schloss der Konzern den Angaben zufolge mit rund 10.600 Frauen Vergleiche von insgesamt rund 2,1 Milliarden US-Dollar ab, ohne jedoch eine juristisch wirksame Verantwortung anzuerkennen. Weitere Klagen und Forderungen von Frauen würden noch geprüft, hieß es.
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