Vorgesehen sind dabei ein hoher Praxisanteil und ein Abschluss als Bachelor. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor, den das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.
"Hebammen helfen bei einem guten Start ins Leben. Sie leisten damit eine unverzichtbare Arbeit", sagte der CDU-Politiker. Die Reform solle auf wachsende Anforderungen vorbereiten und die Ausbildung moderner und attraktiver machen.
Voraussetzung ist dann generell eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf. Bisher reicht eine zehnjährige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Lehre. Mit der Reform wird auch eine EU-Vorgabe umgesetzt.
Das duale Studium soll mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern. Es schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, nach der die Berufsbezeichnung "Hebamme" geführt werden kann. Praxiseinsätze sollen im Krankenhaus und zum Beispiel bei einer freiberuflichen Hebamme oder in Geburtshäusern stattfinden. Für die Dauer des Studiums soll eine Vergütung gezahlt werden.
Bisher dauert die Ausbildung drei Jahre. Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht in Hebammenschulen und an Krankenhäusern. In einigen Städten gibt es bereits solche Studiengänge. Das Gesetz soll Anfang Januar 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss zustimmen.
Kritik kam aus der CSU. Die Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch): "Die Akademisierung löst nicht das akute Problem, dass immer mehr Geburtsstationen aus Personalmangel schließen müssen."
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Kranken- und Pflegekassen Reisekosten für pflegebedürftige Menschen übernehmen, wenn sie einen pflegenden Angehörigen zu einer Reha begleiten.