Zu den befürchteten Vergiftungs- und Todesfällen durch E-Zigaretten, wie in den USA, ist es bisher in Deutschland nicht gekommen, so das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Lediglich zwei schwere Fälle nach Verschlucken von Nachfülllösungen ergab eine Auswertung des BfR von Anfragen bei den acht Giftinformationszentren.
In den USA ist es nach dem Gebrauch elektronischer Zigaretten (E-Zigaretten) zu mehr als 2.000 Fällen mit teilweise schweren Lungenschädigungen und 47 Todesfällen gekommen (Stand 20. November 2019). Wie eine umfassende Auswertung der Anfragen bei den Giftinformationszentren in Deutschland durch die Gesellschaft für Klinische Toxikologie und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ergab, betraf die Mehrzahl der Anfragen hierzulande das unbeabsichtigte Verschlucken der meist nikotinhaltigen Nachfülllösungen ("e-Liquids"), häufig durch Kinder.
Darunter fanden sich auch zwei als lebensbedrohlich eingestufte Fälle. Das BfR rät daher zur kindersicheren Aufbewahrung von E-Zigaretten und e-Liquids. Anhaltende Atembeschwerden und Lungenschäden nach Inhalieren (wie aus den USA berichtet) wurden in der Studie nicht festgestellt.
"Trotz der nun vorliegenden Ergebnisse müssen wir hinsichtlich des Gebrauchs von E-Zigaretten weiter wachsam sein“, sagte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: "Vor allem raten wir nachdrücklich davon ab, Liquids selbst zu mischen."
Eine mögliche Ursache der schweren Lungenerkrankungen in den USA ist laut den amerikanischen Centers for Disease Control (CDC) Vitamin-E-Acetat, eine ölige Flüssigkeit, die in manchen Liquids enthalten ist und die in der Lungenflüssigkeit von Patienten nachgewiesen wurde.
Bei den in Deutschland im Rahmen der PiMont-Studie (PiMont steht für Pilotprojekt Monitoring von Vergiftungen) registrierten 851 Vergiftungen und Vergiftungsverdachtsfällen nach Kontakt mit E-Zigaretten oder E-Liquids wurde in 8% ein bestimmungsgemäßer Gebrauch (Einatmen, Inhalation) angegeben.
Das versehentliche Verschlucken von Liquids stellte mit 82% der Fälle den häufigsten Grund für Anfragen zu E-Zigaretten bei den Giftinformationszentren dar. Häufig waren Kleinkinder betroffen. Das in E-Liquids meist enthaltene Nikotin kann beim Verschlucken schon in geringen Mengen zu deutlichen Gesundheitsbeschwerden führen, wie starkem Erbrechen. Bei der Aufnahme größerer Mengen von Nikotin kann es zu lebensbedrohlichen Vergiftungserscheinungen kommen. E-Liquids sollten daher immer in dafür geeigneten, etikettierten Behältnissen mit kindergesichertem Verschluss aufbewahrt werden.
Im Zeitraum Mai 2018 bis Februar 2019 wurden in der PiMont-Studie insgesamt 167 Vergiftungsfälle und Fälle mit Vergiftungsverdacht genauer erfasst: Nach Einatmen des Dampfes hatten die Patienten in über 90% der Fälle keine oder nur leichte Symptome. Sieben Fällen wurde ein mittlerer Schweregrad zugeordnet, davon sechs Fälle nach Verschlucken und ein Fall mit wiederholtem Erbrechen nach Einatmen. Bei zwei PatientInnen kam es zu schweren Vergiftungen; in diesen beiden Fällen hatten die Betroffenen starke Bewusstseinsstörungen und weitere Symptome, nachdem sie ein E-Liquid verschluckt hatten.
Die Fallsammlung zu E-Zigaretten ist eines von acht Teilvorhaben in der PiMont-Untersuchung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Beteiligt sind an der PiMont-Studie neben dem BfR die Gesellschaft für Klinische Toxikologie und alle acht deutschen Giftinformationszentren. Die Datensammlung erfolgte für den Zeitraum Januar 2015 bis November 2017 sowie prospektiv mit umfassenderen Fallberichten für Mai 2018 bis Februar 2019. Ergebnisse sollen in Kürze in einem Abschlussberichts veröffentlicht werden.