Seit gut drei Jahren steht Suizidhilfe als Dienstleistung unter Strafe. In der Palliativmedizin weckt das die Angst, dass eines Tages die Polizei vor der Tür steht. Das Geschäft mit schwerkranker zahlender Kundschaft hat dagegen sein Schlupfloch gefunden.
Wenn man sich so etwas aussuchen könnte, würde Karl B. (Name geändert) am liebsten bei einer Partie Schafkopf tot umkippen. Von einem Moment auf den anderen, ohne Schmerzen, mit einem letzten Blick auf die schönen bayerischen Berge. Aber so läuft es bekanntlich in den wenigsten Fällen, und deshalb hat der 83-Jährige seit längerem vorgesorgt. Als Notausgang, für den Fall der Fälle, dass es wirklich unerträglich werden sollte. "Es gibt natürlich Mittel und Wege, sich da selber zu helfen", sagt er. Ein Medikament im Nachtkästchen? "Ich werde mich sicher nicht vor den Zug werfen." Mehr sagt B. nicht.
Mehr zu sagen ist heikel geworden, deswegen will B. seinen richtigen Namen nicht einmal abgekürzt in den Medien lesen. Seit Dezember 2015 ist die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" in Deutschland eine Straftat.
Der Gesetzgeber hatte professionelle Sterbehelfer im Visier, wie den Hamburger Verein Sterbehilfe Deutschland von Ex-Justizsenator Roger Kusch. Oder den Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold, der nach eigenen Angaben mehrere hundert Menschen beim Suizid begleitet hat. Aber von Paragraf 217 Strafgesetzbuch fühlen sich auch Palliativmediziner bedroht. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt von Dienstag an zwei volle Tage (16./17. April) über eine ganze Reihe von Klagen.
"Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", ist der genaue Wortlaut. Der Bundestag hat es sich mit dem Thema nicht einfach gemacht. Vier Vorschläge standen zur Auswahl. Die Abgeordneten konnten ohne Fraktionszwang entscheiden.
Die Menschen sollen sich nicht an organisierte Formen des Suizids gewöhnen, heißt es in dem Entwurf, der sich durchsetzt. Niemand, der alt oder krank ist, soll sich zum Sterben gedrängt fühlen, weil er der Gesellschaft und seiner Familie nicht zur Last fallen möchte.
Den Politikern geht es erkennbar um Sterbehilfe als Dienstleistung, um Leute, die eine Art Geschäftsmodell daraus machen, Lebensmüden ein tödliches Medikament zu organisieren oder einen Raum zum Sterben. "Der Entwurf ... kriminalisiert ausdrücklich nicht die Suizidhilfe, die im Einzelfall in einer schwierigen Konfliktsituation gewährt wird", steht da. Angehörige oder "Nahestehende" bleiben straffrei.
Die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sehen deshalb keine negativen Auswirkungen. Der DAV dagegen hält Paragraf 217 aus vielen Gründen für verfassungswidrig - unter anderem, weil "geschäftsmäßig" im Juristendeutsch eben nicht gewerblich bedeutet, sondern so viel wie "auf Wiederholung angelegt". Geld muss also nicht im Spiel sein.
Matthias Thöns ist regelmäßig mit Sterbewünschen konfrontiert. Mit seinem Team betreut der Palliativmediziner in Witten im Ruhrgebiet todkranke Menschen im Hospiz oder daheim. "Dass jemand verzweifelt ist und nicht mehr will, das habe ich bei jedem vierten Patienten, Pi mal Daumen", sagt er. Trotzdem ist es für ihn Alltag, Opiate in hohen Dosen zu verschreiben - damit zur Linderung etwas im Haus ist, wenn Atemnot, Schmerzen und Angst übermächtig werden. Potenziell sind diese Medikamente tödlich. Seit es Paragraf 217 gibt, hat Thöns dabei kein gutes Gefühl. "Jetzt nimmt der sich das Leben - ohne mein Wissen und Wollen. Dann habe ich doch ein Ermittlungsverfahren am Bein."
In den allermeisten Fällen gelingt es Thöns, das Leid seiner Patienten zu lindern. Aber er kennt auch die krassen Ausnahmefälle, in denen die Palliativmedizin an Grenzen stößt. Der 52-Jährige klagt in Karlsruhe, weil er auch diesen Menschen helfen möchte. "Was ich kriminell finde, ist, dass man solche Patienten alleine lässt."
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 ein bahnbrechendes Urteil gesprochen. "Im extremen Einzelfall" dürfe der Staat einem unheilbar Kranken den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das diesem "eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht".
Seither sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 125 Anträge eingegangen. 91 sind bereits abgelehnt, genehmigt wurde kein einziger. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat diese Linie vorgegeben. Für ihn sei die Entscheidung des Parlaments von 2015 handlungsleitend, sagte er im Februar der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er warte die Überprüfung durch das Verfassungsgericht ab.
Der Sterbehilfe Deutschland, die selbst in Karlsruhe klagt, ist das Warten zu lang geworden. Seit 2018 ist der Verein von Zürich aus über seinen Schweizer Ableger StHD wieder aktiv. "Paragraf 217 verbietet vieles, aber eben nicht alles", sagt Präsident Kusch. Zahlende Mitglieder aus Deutschland unterstützt StHD laut Statuten nun über "Angehörige oder Nahestehende ..., die bereit sind, beim Suizid zu assistieren". Vorbereitet wird alles in der Schweiz, sagt Kusch. Die tödliche Substanz stelle der Angehörige dann in Deutschland ans Bett.
Zahlen will Kusch nicht nennen. Aber: "Es ist schon dazu gekommen. Ich rede hier nicht nur von theoretischen Möglichkeiten." Von 2010 bis zum Verbot hat der Verein 254 Menschen beim Suizid begleitet.
Karl B. hat nichts mit dem Karlsruher Verfahren zu tun, aber er wäre froh, wenn die Kläger Erfolg haben. Vor zwei Jahrzehnten hat er seine Tochter viel zu jung an den Krebs verloren. Die letzten Wochen auf der Intensivstation waren für ihn und seine Frau die schlimmsten. "Wir hätten uns so gewünscht, dass man sie hätte sterben lassen." Vielleicht habe ihn das "a bisserl sehr rigoros" gemacht. 2011 hat er eine "Freitodverfügung" ausgefüllt, wie sie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) anbietet. Das soll seine Frau vor falschen Verdächtigungen schützen. "Ob ich das jemals mache, weiß ich nicht", sagt er. Aber: "Ich hab alles getan, was für mich möglich ist."