Aus Sicht des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sollten die Krankenkassen PatientInnen keine homöopathischen Leistungen finanzieren. "Es gibt keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Verfahren", sagte Gassen. "Wer homöopathische Mittel haben möchte, soll sie auch bekommen, aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft."
In Deutschland wird immer wieder über die Homöopathie gestritten und darüber, ob die Allgemeinheit die Kosten für eine solche Behandlung tragen muss. Hierzulande ist Homöopathie zwar kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Allerdings erstatten viele Kassen ihren Versicherten die Behandlungskosten, weil es eine Nachfrage gibt.
Im Nachbarland Frankreich will die Regierung voraussichtlich die Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen streichen. Nach Einschätzung der Obersten Gesundheitsbehörde des Landes ist homöopathische Arznei wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt, hatte die Behörde Ende Juni in einer Stellungnahme mitgeteilt. Gassen begrüßte den Vorstoß aus Frankreich.
Auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hat sich kürzlich gegen die Kostenerstattung von Homöopathie durch gesetzliche Krankenkassen ausgesprochen. "Wir müssen in der GroKo darüber reden", hatte er Anfang Juli dem Tagesspiegel gesagt. Ihm zufolge sollen auch freiwillige Leistungen der Krankenkassen wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der über die Pflichtleistungen der gesetzlichen Kassen entscheidet, unterstützt Lauterbach.