Beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dürfen Internet-Apotheken künftig keine Rabatte mehr gewähren. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag am Abend des 29.10. beschlossen.
Damit gilt stets der gleiche Preis - unabhängig davon, wo ein Medikament gekauft wurde. Damit sollen klassische Apotheken besser vor der ausländischen Online-Konkurrenz geschützt werden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte schriftlich, die Apotheken vor Ort seien eine wichtige Anlaufstelle für PatientInnen. "Sie erbringen unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung."
Deshalb sollen die Apotheken auch zusätzliche Dienstleistungen anbieten und dafür Geld verlangen können. So wird ihnen auf Botendienste für pflegebedürftige PatientInnen dauerhaft ein Zuschlag von 2,50 Euro gewährt. Ebenso können sie ihren KundInnen spezielle Angebote unterbreiten wie etwa Präventionsprogramme oder die pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie. Dafür werden den Apotheken 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.