Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, wonach die Arbeitgeber wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen müssen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die bisher von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich. Die traditionelle Parität bei den Beiträgen war vor 13 Jahren zulasten der Arbeitnehmer aufgeweicht worden.
Das Gesetz, das eines der zentralen Vorhaben der SPD in der großen Koalition umsetzt, bringt zudem Entlastungen für Selbstständige mit geringen Einkommen. Laut Gesetz verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige von rund 360 Euro auf rund 156 Euro. Auch bisher vorgeschriebene Nachweise sollen wegfallen.
Gesetzliche Kassen mit besonders großem Finanzpolster müssen Reserven zudem ab 2020 binnen drei Jahren abbauen. Bedingung ist aber, dass bis dahin eine Reform des komplizierten Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist. Kassen, bei denen die Rücklagen mehr als eine Monatsausgabe ausmachen, dürfen den Zusatzbeitrag nicht mehr anheben. Das Gesetz sieht unter anderem auch vor, dass frühere Zeitsoldaten leichter in gesetzliche Krankenkassen kommen können.