Millionen von Menschen geben an, unter Lärm- bzw. akustischen Schallbelastungen aus der Umwelt, wie etwa Flug- oder Straßenlärm, zu leiden. Am Arbeitsplatz sind Beschäftigte jedoch zum Teil weitaus höheren akustischen Belastungen ausgesetzt als in der Umwelt.
Etwa die Hälfte der Beschäftigten geben in repräsentativen Befragungen an, am Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt zu sein, 24% davon sogar häufig. Zwölf Prozent fühlen sich durch die Lärmeinwirkung belastet. Ob Beschäftigte durch Lärmeinwirkung erkranken, hängt von der Höhe des Schalldruckpegels, der Frequenz, der Einwirkungsdauer und von Lärmpausen ab.
Umgangssprachlich wird – wissenschaftlich allerdings nicht korrekt – Schall meist als Lärm bezeichnet. Unter Schall werden Druckschwankungen verstanden, die in einem bestimmten Intensitäts- und Frequenzbereich den "normalen“ Luftdruck überlagern und vom menschlichen Gehör wahrgenommen werden. Lärm dagegen ist nicht nur ein physikalischer Reiz, sondern ein individuelles emotionales Erlebnis, mit entsprechender positiver oder negativer Bewertung. Gesundheitliche Folgen von Lärm reichen von Belästigung, Behinderung der akustischen Kommunikation, Beeinträchtigung des Schlafs und Stressreaktionen (extraaureale Wirkungen) bis hin zum Knalltrauma oder der Lärmschwerhörigkeit (aurale Wirkungen).
Lärmschwerhörigkeit zählt nach wie vor zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Jährlich werden über 12.000 Fälle bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angezeigt. Am häufigsten sind Beschäftigte in der metallerzeugenden und -verarbeitenden Branche betroffen, gefolgt von der Baubranche und der Holzbearbeitung. Auch in der Gruppe der Berufsmusiker – ganz gleich ob klassische oder moderne Musik – ist Lärmschwerhörigkeit ein relevantes Thema. Letztendlich ist die Palette der Berufe mit einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung sehr groß.
Trotz guter Kenntnisse zur Verhütung von gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen und lärmbedingten Erkrankungen wird die Prävention bislang nur unzureichend umgesetzt. Die präventiven Anstrengungen zur Lärmvermeidung und Früherkennung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen müssen daher verstärkt werden. Möglich ist dies durch organisatorische Maßnahmen oder Verwendung persönlicher Schutzausrüstung am Arbeitsplatz. Wichtig ist aber auch die Aufklärung der gefährdeten Personen, da sie durch präventives Verhalten selbst wesentlich zur Vermeidung der Lärmschwerhörigkeit beitragen können. Die Arbeitsmedizin kann zur Prävention und Früherkennung durch kompetente Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen und durch die arbeitsmedizinische Vorsorge eine beginnende Lärmschwerhörigkeit erkennen.