Rund 1.000 Studierende der Medizin in Deutschland haben kein Abitur. Die Möglichkeit, sich mit beruflicher Erfahrung im Gesundheitsbereich für einen Studienplatz zu bewerben, existiert schon länger. Seit Jahresbeginn hat sich die Situation für Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur allerdings merklich verbessert. Grund dafür sind veränderte Zulassungsverfahren zum Medizinstudium.
Mittlerweile ist es in Deutschland an jeder staatlichen und privaten Hochschule möglich, ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Medizin oder Pharmazie zu studieren. Allerdings ist die Zahl der Studienplätze begrenzt, weshalb es eine bundesweite Zulassungsbeschränkung gibt. Der Andrang ist hoch. So bewarben sich im Sommersemester 2019 im Durchschnitt elf Personen auf einen Studienplatz in der Humanmedizin, sechs Personen auf einen Studienplatz in der Zahnmedizin und zwei Personen auf einen Studienplatz in der Pharmazie.
Voraussetzung für eine Bewerbung ohne Abitur sind eine fachnahe Berufsausbildung – also etwa im Bereich der Pflege für ein Medizinstudium – sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
Für beruflich qualifizierte Studieninteressierte gelten dabei die gleichen Vergabekriterien wie für alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber. Anstelle der Abiturnote wird dabei die Durchschnittsnote des Berufsabschlusszeugnisses oder das Ergebnis einer an der Universität vorher abgelegten Zugangsprüfung angerechnet.
Neben der Note, die bei der Vergabe der Studienplätze 30% ausmacht, entscheiden auch Auswahlkriterien der Hochschulen (60%) sowie eine sogenannte "Zusätzliche Eignungsquote" (10%). Bei Letzterer können Bewerberinnen und Bewerber mit bereits nachgewiesenen praktischen Kenntnissen punkten. Auch die Wartezeit wird übergangsweise noch berücksichtigt. Hierbei werden Studieninteressierten ohne Abitur die Semester bzw. Halbjahre seit Abschluss ihrer Berufsausbildung als Wartezeit angerechnet.
"Die Tatsache, dass aktuell 755 Menschen ohne Abitur Humanmedizin, 194 Zahnmedizin und 205 Pharmazie studieren, ist ein eindrucksvoller Beleg für die Leistungsfähigkeit dieser Gruppe", bilanzierte Sigrun Nickel. "Mit einem guten Abschluss in einem Gesundheitsberuf, praktischer Erfahrung und der Anrechnung der Berufspraxis als Wartezeit können Bewerberinnen und Bewerber von den neuen Bewerbungsregelungen noch umfangreicher profitieren“, so die Leiterin Hochschulforschung beim CHE Centrum für Hochschulentwicklung. Es gelte jedoch abzuwarten, ob und wie sich die Neuerungen in der Praxis zahlenmäßig tatsächlich auswirken werden.
CHE Geschäftsführer Frank Ziegele sieht im veränderten Bewerbungsverfahren eine Aufwertung für die gesamte akademische und berufliche Ausbildung im Bereich Gesundheit. "Entscheidend dafür, ob jemand eine gute Ärztin oder ein guter Apotheker wird, sollte die nachgewiesene Kompetenz sein und eben nicht mehr allein eine gute Abiturnote. Das wird durch die nun geltenden Zulassungsverfahren stärker berücksichtigt und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit", so Ziegele.
Die Bewerbung für das kommende Wintersemester erfolgt über die Website der Stiftung für Hochschulzulassung auf www.hochschulstart.de. Erstmals ist auch eine gleichzeitige Bewerbung für ein Medizin-, Zahnmedizin- bzw. Pharmaziestudium möglich. Als Reaktion auf Verzögerungen bei den Abiturprüfungen durch die Corona-Pandemie öffnet das Online-Bewerbungsportal in diesem Jahr später als gewohnt erst zum 1. Juli.