Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verlangt mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Behinderte. 2020 tritt in Deutschland eine Reform in Kraft, die dies umsetzen soll. NRW hat nun wichtige Pflöcke auf dem Weg dorthin eingeschlagen.
Die Eingliederungshilfen für Behinderte sind in Nordrhein-Westfalen neu justiert worden. Eine über 200 Seiten starke Rahmenvereinbarung regelt die Unterstützungsleistungen für rund 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in NRW ab 2020. Das berichteten die beteiligten Landschafts-, Wohlfahrts- und Kommunalverbände nach der Unterzeichnung am Dienstag in Düsseldorf.
Die Vereinbarung war notwendig geworden, weil 2020 eine bundesweite Reform der Eingliederungshilfe in Kraft tritt. Künftig wird der Unterstützungsbedarf für Menschen mit Behinderungen individuell ermittelt und nach einem einheitlichen System erbracht und finanziert - unabhängig davon, für welche Art zu wohnen sie sich entscheiden.
Nach Angaben der Landschaftsverbände werden in NRW bisher fast fünf Milliarden Euro jährlich für heilpädagogische Frühförderung, Schulbegleitung, die Unterstützung in Werkstätten und Wohneinrichtungen sowie im ambulant betreuten Wohnen, bei Mobilitätshilfen und für sonstige Teilhabeleistungen aufgewendet.
Die Landschaftsverbände und die Arbeiterwohlfahrt werteten die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes als "größte sozialpolitische Herausforderung seit Einführung der Pflegeversicherung". Wesentliche Ziele seien mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe.
Die kreisfreien Städte und Kreise hätten sich mit den Leistungsanbietern auf einheitliche Standards verständigt - etwa für Schulbegleitungen sowie Assistenzleistungen in der Freizeit, hoben die Kommunalverbände hervor. "Das ist ein wichtiger Beitrag für einheitliche Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen und eine individuelle und direkte Unterstützung vor Ort."
Der Verein Lebenshilfe NRW sprach von einem Systemwechsel in der Eingliederungshilfe. Endlich werde ein landesweit einheitliches Instrument zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs eingeführt. "Die Zeit, dass Menschen mit Behinderung als Bittsteller wahrgenommen werden, ist vorbei", unterstrich der Landesvorsitzende Gerd Ascheid in einer Mitteilung. "Sie haben in Zukunft einen Anspruch auf die Leistungen, die sie zur Teilhabe benötigen, und sie müssen sie auch erhalten."