Landarztquote und Gesundheitspraktikum: Die Zulassung für Medizinstudierende wird zum Sommersemester 2020 neu geregelt. Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Dienstag das entsprechende Gesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der CDU verabschiedet.
20 Prozent der Erstsemester können demnach über die Landarztquote zum Studium zugelassen werden. Damit soll dem Ärztemangel auf dem Land begegnet werden. Von den übrigen Erstsemestern bekommen 30 Prozent über ihre Abiturnote einen Studienplatz, 60 Prozent über ein Auswahlverfahren der Hochschule und 10 Prozent über die Eignung. Um diese nachzuweisen sollen Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktika eingeführt werden - allerdings voraussichtlich frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung.
Das Gesetz war aufgrund einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Das neue Zulassungsverfahren gilt nach der Ratifizierung durch alle Länder ab Dezember und damit erstmals zum Sommersemester 2020.
"In Rheinland-Pfalz gibt es schon jetzt die Möglichkeit, ohne Abitur Medizin zu studieren", betonte Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD). "Mit dem Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum öffnen wir die Türen noch weiter für Bewerberinnen und Bewerbern, denen der Weg ins Studium aufgrund der Schulnoten versperrt ist." Denn: "Mir ist es wichtig, dass Empathie, Motivation und Erfahrung bei der Auswahl von Medizinstudierenden stärker ins Gewicht fallen. Denn auch das macht eine gute Ärztin und einen guten Arzt aus."