Ältere Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur sollen in Zukunft nur noch gemeinsam von Fachleuten aus Orthopädie, Unfallchirurgie und Geriatrie versorgt werden. Das besagt eine neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) begrüßen diesen Beschluss dem Grunde nach.
Denn betagte Menschen benötigen nach einem Sturz nicht nur eine fachgerechte unfallchirurgische Behandlung, sondern auch ihre Multimorbidität und altersbedingte Gebrechlichkeit muss mitversorgt werden. "Nur wenn wir Hand in Hand arbeiten, können wir die bisher dramatische Sterblichkeit nach Oberschenkelhalsbruch bei betagten Patienten stärker senken", sind sich DGU-Präsident Prof. Dr. Michael J. Raschke und DGG-Präsident Prof. Dr. Hans Jürgen Heppner einig. Allerdings haben noch nicht alle Kliniken die nötigen Voraussetzungen und es mangelt lokal derzeit noch an AltersmedizinerInnen für eine flächendeckende Versorgung für die Umsetzung der Richtlinie.
Den Beschluss über eine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur traf der G-BA Ende Dezember 2019. Damit soll die Versorgung älterer Menschen mit Knochenbrüchen nachhaltig verbessert werden. Denn insbesondere bei älteren PatientInnen liegt die 30-Tage-Mortalität nach einer Hüftfraktur bei über 10 Prozent. Eine aktuelle und kürzlich im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Studie (Rapp et al. Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 53-9) zeigt jedoch, dass sich bei der Zusammenarbeit von UnfallchirurgInnen und AltersmedizinerInnen in einem multiprofessionellen Team die Sterblichkeit älterer PatientInnen nach einem Oberschenkelhalsbruch um mehr als 20 Prozent senken lässt. "Der aktuelle Beschluss zeigt, dass DGU und DGG mit dem Weißbuch Alterstraumatologie und den Alterstraumazentren bereits den wichtigen Weg eingeschlagen haben", sagt Professor Dr. Ulrich Liener, Leiter der DGU-Arbeitsgemeinschaft Alterstraumatologie und Leiter der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie Marienhospital Stuttgart. Kern der Weißbuch-Empfehlungen ist die Zusammenarbeit von UnfallchirurgInnen und AltersmedizinerInnen in einem multiprofessionellen Team. Bereits 2014 haben die DGU und die DGG mit ihren Zertifizierungsinitiativen begonnen, die im Weißbuch Alterstraumatologie enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. "Damit erfüllen bereits jetzt schon über 100 Kliniken freiwillig die zukünftig verpflichtende Richtlinie", betont Liener.
Die Anforderungen des G-BA Beschlusses sind hoch, sie betreffen alle behandelnden Krankenhäuser. "Aktuell fehlen für die Umsetzung in ganz Deutschland mehr als 400 Geriater, sodass die Auflagen nicht sofort und überall erfüllt werden können. Bei großen Kliniken wird dies in einem ATZ erfolgen, bei kleineren Krankenhäusern meist durch die Zusammenarbeit der Unfallchirurgie mit der Allgemeinen Inneren Medizin mit dem Schwerpunkt Altersmedizin", sagt Professor Dr. Clemens Becker, Chefarzt der Abteilung für Geriatrie, Alterstraumatologisches Zentrum und Klinik für Geriatrische Rehabilitation des Robert-Bosch-Krankenhauses Stuttgart. Eine fünfjährige Übergangsfrist biete jedoch allen Krankenhäusern ausreichend Zeit, die nötigen Veränderungen selbst zu veranlassen, um eine flächendeckende Versorgung sicher zu stellen.
Für die in dem G-BA Beschluss geforderte Behandlung entlang standardisierter Behandlungspfade (SOPs) können die DGU und DGG auf umfassende Erfahrungen aus ihren interdisziplinären Alterstraumazentren zurückgreifen. "Wir stehen mit unseren Erfahrungen allen mit der Behandlung von Hüftfrakturen befassten Kliniken beratend zur Seite", sagt Becker. Dazu habe die DGU gemeinsam mit der DGG eine Task-Force mit Fachleuten gebildet, die den Prozess und die Dialoge kontinuierlich begleiten wird.