Seit Jahren beschäftigt sich die Justiz mit einem pädophilen Kinderarzt. Er hat zugegeben, reihenweise Buben missbraucht zu haben. Nun steht ein neues Urteil bevor. Hält dieses dann der höchstrichterlichen Rechtsprechung stand?
Nach dem Missbrauch von 20 Buben verkündet das Augsburger Landgericht am Dienstag (10.00 Uhr) das Urteil gegen einen Kinderarzt. Der 44-Jährige hat alle Vorwürfe uneingeschränkt zugegeben. Das Gericht hatte den Mann schon einmal zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt sowie gegen den Arzt ein lebenslanges Berufsverbot ausgesprochen. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof allerdings im Februar 2017 aufgehoben.
Die Richter in Karlsruhe bemängelten, dass bei dem pädophilen Mann nicht ausreichend geprüft worden sei, ob er wegen seiner Krankheit bei den Taten vermindert schuldfähig gewesen sei. In dem neuen Prozess kamen die Gutachter aber wieder zu dem Ergebnis, dass der Mediziner voll schuldfähig ist. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen eine Strafe in genau derselben Höhe wie bei dem Ersturteil verlangt. Die Verteidiger des Arztes halten dies für viel zu hart. Sie sprachen sich für höchstens acht Jahre Haft aus und lehnen Sicherungsverwahrung sowie Berufsverbot ab.
Der Mann hatte immer wieder in Augsburg und München Kinder auf der Straße oder dem Spielplatz angesprochen, ihnen Spielzeug versprochen und sie dann in nahe Gebäude geführt. In Kellern oder Tiefgaragen missbrauchte er sie. Der Mann verging sich zudem an Söhnen von Freundinnen. So hatte er bei Reisen nach Nürnberg und nach Florida die Buben in Hotelzimmern missbraucht.
Die schwerwiegendste Tat beging der Mann im August 2014 im niedersächsischen Garbsen. Dort entführte der Arzt einen Fünfjährigen in seine Wohnung in Hannover, wo er damals an der Medizinischen Hochschule arbeitete. Der Mann zwang das Kind, ein Narkosemittel einzunehmen und verging sich an dem Jungen. Danach setzte er das benommene Kind wieder aus.