Kreislaufkollaps oder psychische Probleme: Bei Notlagen in Prozessen sind in Bayern Gerichtsärzte im Einsatz. Sie verstehen sich auch als Übersetzer zwischen Richtern und Angeklagten. Der Berufsstand kämpft jedoch mit Nachwuchsproblemen.
In einem Gerichtsprozess um ein Drogendelikt verhält sich eine Angeklagte völlig seltsam. Die Frau lächelt ständig. Der Richter weiß nicht, wie er damit umgehen soll. Ein anderer Angeklagter bekommt plötzlich im Justizgebäude einen Tobsuchtsanfall, ist nicht mehr Herr seiner Sinne. In solchen Fällen wird Roman Steinkirchner gerufen. Der 56-Jährige ist Psychiater und Leiter des gerichtsärztlichen Dienstes am Oberlandesgericht Nürnberg. Er versteht sich als Dolmetscher zwischen Richtern und Angeklagten: "Ein Strafrichter kann sich oft nicht vorstellen, welche Auswirkungen eine psychische Erkrankung auf das Verhalten der Menschen hat", sagt er. "Wir erklären und vermitteln."
An 14 Standorten in Bayern gibt es 21 Gerichtsärzte. Vor einer Reform im Jahr 2015 waren insgesamt 39 Mediziner an allen 22 Landgerichten vertreten. Neben Notfall-Einsätzen sind Gutachten die Hauptaufgabe von Steinkirchner und seinen sechs Kollegen in Nürnberg. In Straf- und Zivilverfahren entscheiden sie beispielsweise, ob Angeklagte schuldfähig sind - ob sie also nach dem Urteil in ein Gefängnis gebracht werden können oder in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden müssen. Außerdem prüfen die Ärzte, ob ein Angeklagter oder Zeuge verhandlungs- oder geschäftsfähig ist. So musste Steinkirchner jüngst prüfen, ob sich ein Ehepaar, bei dem beide an Demenz leiden, eigentlich noch selbst vertreten kann.
Manch ungewöhnliches Verhalten von Angeklagten - wie plötzliche Beleidigungen oder Distanzlosigkeit - sei "kein Ausdruck einer schädlichen Gesinnung, sondern von hilfloser Betroffenheit", sagt Steinkirchner - etwa ausgelöst durch eine Psychose. Menschen mit ernsten psychischen Erkrankungen machen etwa ein Drittel der Fälle aus. Die meisten Straftäter seien jedoch nicht krank, sondern verhielten sich "dissozial" - also gegen die Regeln. Die Begutachtung sei bei schweren psychischen Erkrankungen oft deutlich einfacher: "Da herrschen klare Verhältnisse" - anders als etwa bei einer komplexen Persönlichkeitsstörung.
Auch Alkohol und Drogen spielen in Steinkirchners Arbeit eine große Rolle: "Dass jemand betrunken zur Verhandlung kommt, ist gar nicht selten." Und dass ein Beschuldigter im Gerichtssaal blass wird oder gar umkippt und die Fortsetzung der Verhandlung gefährdet ist, komme fast wöchentlich vor. Damit aufwendige Verfahren nicht neu beginnen müssen, sei es für die Justiz so wichtig, dass schnell Ärzte da sind.
Wegen seiner Arbeit wurde der Psychiater schon öfter bedroht. Manchmal geschehe das subtil. Ein schon mehrfach zu Haftstrafen verurteilter Mann mit einer schweren Persönlichkeitsstörung begrüßte ihn etwa auf der Straße mit: "Hallo Roman. Deine Tochter hat ja jetzt Abitur gemacht." Ein anderer psychisch kranker Angeklagter, der jemanden getötet hatte, sagte: Wenn er rauskomme, werde er sich den Gutachter vorknöpfen. "Sowas muss man erstmal aushalten." Obwohl in solchen Fällen drei Berufsrichter und Schöffen das Urteil fällten, sähen die Angeklagten eher den Psychiater als den Verantwortlichen.
Die Richter sind übrigens völlig frei in der Wahl ihrer Experten. Häufig beauftragen sie auch externe Gutachter wie im Mordprozess gegen den sogenannten Reichsbürger aus Georgensgmünd. "Wir machen aber den größeren Teil der strafrechtlichen psychiatrischen Begutachtungen hier in der Region", sagt Steinkirchner.
Um sich ein Bild von einem Angeklagten zu machen, führt er idealer Weise ein mehrstündiges Gespräch. Wie verlief das Leben des Menschen? Wie verhält er sich - distanzlos oder höflich? Zudem sprechen auch die Vorstrafen oft eine klare Sprache, sagt der 56-Jährige. "Man versucht, sich möglichst umfassend ein Bild über die Persönlichkeit zu machen." Die Zahl der Menschen, die er untersucht hat, "geht in die Tausende". Man müsse versuchen, jedem Einzelnen gerecht zu werden. "Eine große Gefahr ist, Menschen in Schubladen zu stecken."
Er sorgt sich um die Zukunft seines Berufsstands: "Ich bin einer der jüngsten Vertreter meiner Zunft in Bayern." Das Durchschnittsalter liegt laut Gesundheitsministerium bei 57 Jahren. Ein großer Engpass droht: "Die Hälfte der Kollegen wird in den Ruhestand gehen. Und Psychiater sind Mangelware auf dem Arbeitsmarkt." Auf eine vakante Stelle in Nürnberg hat sich lange niemand beworben.
"Wir sind nicht konkurrenzfähig", sagt Steinkirchner. "Klinikärzte und Psychiater mit einer niedergelassenen Praxis verdienen deutlich mehr." Ein Ministeriumssprecher sagt, man prüfe mit dem Finanzressort die Voraussetzungen dafür, "dass die Tätigkeit im gerichtsärztlichen Dienst auch finanziell attraktiver gestaltet werden kann". Denn der Bedarf steigt laut Steinkirchner: "Die Obergerichte rügen immer öfter rein formal, dass in der Vorinstanz kein Gutachten eingeholt wurde."
Seit der Reform vor drei Jahren werden einige Standorte wie Ansbach von Nürnberg mit versorgt. Kippt dort ein Angeklagter um, muss der kassenärztliche Notdienst oder gar der Notarzt gerufen werden. Da dann die Krankenkasse des Betroffenen die Kosten trägt, spart der Staat Geld. "Diese Ärzte haben in der Regel aber keine Erfahrung mit Gerichten. Sie wissen nicht, was das für Belastungen sind", sagt Steinkirchner. Auch viele Gutachten müssen inzwischen an externe Experten vergeben werden. Justiz- und Gesundheitsministerium wollen nach fünf Jahren Bilanz ziehen, ob sich die Reform bewährt hat.