Viele Betroffene mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen nehmen Methotrexat ein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt eine Festbetragsgruppe für parenterale Darreichungsformen von MTX festgelegt. Der Beschluss wird von der Deutschen Rheuma-Liga kritisiert.
Rheumakranke Menschen nehmen das Medikament entweder oral ein oder spritzen sich das Medikament selbst - in der Regel mithilfe von Fertigspritzen oder einem Autoinjektor (PEN). Bei einem Teil der Betroffenen führt die orale Einnahme des Medikaments in Tablettenform zu vermehrten gastrointestinalen Nebenwirkungen. Neuere Studien zeigen außerdem, dass die Wirkung des parenteral gegebenen Medikaments besser ist. Dem entsprechend nehmen immer mehr Betroffene das Medikament parenteral ein. Dabei sind für viele rheumakranke Menschen Fertigspritzen oder Autoinjektoren die einzige parenterale Einnahmemöglichkeit, weil sie erkrankungsbedingt ihre Hände nur eingeschränkt nutzen können.
Da die unterschiedlichen parenteralen Darreichungsformen in einer Festbetragsgruppe zusammengefasst worden sind, könnte hier das Problem entstehen, dass gerade die in der Herstellung aufwendigeren Fertigspritzen und PENs nicht mehr zum Festbetrag erhältlich sind. Das Problem wird verschärft, da auch die primär in der Krebstherapie eingesetzten Durchstechflaschen in die Festbetragsgruppe einbezogen sind. Aufzahlungen drohen dann gerade für diejenigen Rheumabetroffenen, die mit besonders schweren Funktionseinschränkungen der Hände leben müssen und die nicht auf die anderen Applikationsformen ausweichen können. Vertreter der Rheuma-Liga hatten sich daher bereits in den Sitzungen des G-BA gegen den drohenden Beschluss gewehrt.
Der Spitzenverband der Krankenkassen legt jetzt auf der Basis des Beschlusses und den gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmethoden den Festbetrag zum 01.09.2017 fest, der sich am unteren Drittel des Durchschnittspreises der einbezogenen Medikamente orientiert. Der Festbetrag muss dabei aufgrund der gesetzlichen Vorgaben so hoch sein, dass mindestens ein Fünftel der Verordnungen und Packungen der Festbetragsgruppe nicht teurer als der Festbetrag ist. Auf diese Weise soll gesichert werden, dass eine ausreichende Zahl von Arzneimitteln verfügbar bleibt, die nicht teurer als der Festbetrag sind.
Aufgrund der Einbeziehung der Durchstechflaschen in die Festbetragsgruppe steht jedoch zu befürchten, dass gerade die primär von Rheumakranken genutzten Applikationsformen über dem Festbetrag liegen. Nachdem der Festbetrag festgelegt worden ist, entscheiden dann im nächsten Schritt die Hersteller, ob sie den Preis ihres Medikaments anpassen, also auf den Festbetrag absenken, sodass die Patienten keine Aufzahlung leisten müssen. Ob alle Wirkstärken der Fertigspritzen und der PENs nach der Festlegung des Festbetrags noch ohne Aufpreis erhältlich sein werden, hängt dann vor allem von der Entscheidung der Hersteller ab.
Die Deutsche Rheuma-Liga wird sich außerdem beim Gesetzgeber dafür einsetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Festbetragsgruppenbildung zu ändern. Die Darreichungsform muss bei der Festlegung der Festbetragsgruppen einbezogen werden, wenn diese für die Versorgung relevant ist.