Seit fast zehn Jahren trägt Sachsen-Anhalt einen Teil der Kosten für künstliche Befruchtungen und verhilft kinderlosen Paaren somit zu Nachwuchs.
Sachsen-Anhalt und der Bund geben jedes Jahr Hunderttausende Euro aus, um Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu Nachwuchs zu verhelfen. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 324.500 Euro ausgezahlt, 2017 waren es rund 319.600 Euro, wie das Landesverwaltungsamt in Halle mitteilte.
Nach 527 Bewilligungen im Jahr 2017 hatten es 2018 dann 497 Zusagen gegeben. Bis Mitte Juni dieses Jahres seien 215 Bewilligungen ausgesprochen worden. Behandlungen für den Kinderwunsch kosten mehrere Tausend Euro. Wie viel die Krankenkasse übernimmt, ist unterschiedlich. Auch die staatliche Förderung in den Bundesländern variiert.
Schon seit dem Jahr 2010 fördert das Land Sachsen-Anhalt künstliche Befruchtungen. Seit Februar 2014 gibt auch der Bund Geld dazu. Nach der aktuellen Förderrichtlinie können sowohl verheiratete wie auch nicht verheiratete Paare eine Unterstützung erhalten. Gefördert werden bis zu drei Behandlungsversuche mit maximal 50 Prozent des Eigenanteils. Je nach Behandlungsmethode werden laut Landesverwaltungsamt höchstens 800 Euro oder 900 Euro gezahlt. Insgesamt stünden für die Unterstützung ungewollt kinderloser Paare in diesem Jahr 501.600 Euro zur Verfügung.
Die Zahlen des Landesverwaltungsamts zeigen, dass der überwiegende Teil der Anträge erfolgreich ist. Im vergangenen Jahr gingen bei der Behörde beispielsweise 534 Anträge ein, 497 Bewilligungen wurden ausgesprochen. Bis Mitte Juni dieses Jahres wurden 280 Anträge gestellt und 215 Bewilligungen erteilt. Der überwiegende Anteil der Paare, die Unterstützung beantragen, ist verheiratet. Rund 18 Prozent waren im vergangenen Jahr nicht verheiratet. Im vergangenen Jahr kam den Landesverwaltungsamt zufolge ein Antrag von einem gleichgeschlechtlichen Paar.
Zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung der Anträge gehört laut der Behörde, dass die Behandlung ohne ersichtlichen Grund in einer Klinik außerhalb Sachsen-Anhalts durchgeführt wird. Auch weil kein gemeinsamer Wohnsitz im Land vorhanden ist, werden Anträge abgelehnt. Aber auch die Altersgrenze spiele eine Rolle. Gefördert würden Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und Männer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Laut dem Landesverwaltungsamt teilen die Paare nach dem grünen Licht für die Förderung aber auch häufig mit, dass die Behandlung doch nicht durchgeführt wird. Die Gründe seien häufig gesundheitlicher oder auch persönlicher Art.