Wegen fehlerhafter Hüftprothesen hat das Landgericht Freiburg zwei Patienten Schmerzensgeld von jeweils 25.000 Euro zugesprochen. Die Hüftprothesen weisen Konstruktionsfehler auf, für die der Hersteller verantwortlich sei, entschied das Gericht nach rund achtjähriger Verfahrensdauer am Montag.
Der Schweizer Hersteller der Prothesen und seine deutsche Tochtergesellschaft, die das Produkt in Deutschland vertreibe, seien dafür verantwortlich. Den zwei Patienten, die gegen das Unternehmen geklagt hatten, waren die Prothesen 2005 eingesetzt worden. Weil beide Kläger danach an Hüftschmerzen litten, wurden die Prothesen 2009 und 2010 entfernt.
Die damals neu auf den Markt gekommenen Prothesen seien für die gesundheitlichen Beschwerden der Patienten verantwortlich, stellte das Gericht fest. Im menschlichen Körper sei durch das fehlerhafte Produkt Metall freigesetzt worden. Dies habe zu Entzündungen und Knochenverlust geführt. Die Prothese, die den Angaben zufolge 2003 in Deutschland neu auf den Markt kam, werde heute nicht mehr vertrieben.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen (Az.: 1 O 240/10 und 1 O 26/17). Bereits im Februar vergangenen Jahres hatte das Gericht in einem ähnlichen Fall den Hersteller der Prothesen zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Auch dieses Urteil ist noch nichts rechtskräftig, da vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Berufung eingelegt wurde.
Fehler in Hüftprothesen hatten vor einigen Jahren in und um Freiburg Schlagzeilen gemacht und Patienten verunsichert. Den Angaben zufolge gab es zahlreiche Betroffene, viele von ihnen klagen gegen den Prothesenhersteller. Allein beim Landgericht Freiburg sind den Angaben zufolge noch rund 100 vergleichbare Verfahren anhängig.