Mit der Online-Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens geht es schleppend voran. Dabei machen global agierende Anbieter schon mobil. Wann kommt der Durchbruch für konkrete Anwendungen für die Patienten?
Gesundheits-Apps auf Kassenkosten, leichtere Infos zu Videosprechstunden, weniger Papierkram in den Praxen: Neue digitale Angebote sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bald auf breiter Front für Patienten zu nutzen sein. Der CDU-Politiker brachte dafür einen Entwurf auf den Weg, der auch die Akteure des Gesundheitswesens zum Mitziehen verpflichten soll. Von den gesetzlichen Kassen kam Unterstützung, aus der Opposition Kritik.
"Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen", sagte Spahn am Mittwoch in Berlin. "Aber er wird keinen Arzt mehr ernstnehmen, der nur noch über Karteikarten arbeitet." Alle seien daher aufgerufen, den digitalen Wandel mitzugestalten statt ihn nur zu erleiden - und offen für Veränderungen zu sein. Schon jetzt gebe es massive Investitionen internationaler Digitalkonzerne. Es gelte aber, hiesige Standards auch für den Datenschutz zu gewährleisten.
Mit einem "Digitalisierungsgesetz" will Spahn nun weiter Tempo für Angebote machen, die spürbaren Nutzen versprechen. Eine Zielmarke ist die schon festgeschriebene Einführung freiwilliger E-Patientenakten bis spätestens 2021 - nachdem das Gezerre um zusätzliche Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte so etwas wie "der Berliner Flughafen des Gesundheitswesens" geworden sei. Konkret geht es in den Plänen nach Angaben aus Ministeriumskreisen um mehrere Bausteine:
GESUNDHEITS-APPS: Bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy sollen Patienten künftig von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezahlt bekommen - wenn ihr Arzt ihnen das verschreibt. Dabei geht es zum Beispiel um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, digitale Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Dafür soll eine rasche Zulassung über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geregelt werden, das auch Qualität und Datenschutz von Angeboten prüfen soll.
TELEMEDIZIN: Vor einem Jahr hatte die Ärzteschaft das Berufsrecht weiter für Fernbehandlungen über digitale Technik geöffnet. Bald sollen Patienten nun auch leichter Praxen ausfindig machen können, die Videosprechstunden anbieten. Darüber sollen Ärzte künftig auf ihrer Internetseite informieren können. Einwilligungen und eine Aufklärung der Patienten sollen auch im Rahmen der Videosprechstunde möglich sein und nicht mehr nur persönlich vor Ort oder schriftlich.
E-PATIENTENAKTE: Digitale Akten sollen nicht nur angeboten, sondern auch mit Inhalten bestückt werden. Dafür soll nun ein entsprechender Anspruch der Patienten verankert werden. Ärzte in Praxen und Kliniken sollen es vergütet bekommen, wenn sie etwa Angaben zu Behandlungen oder Blutwerte einstellen. Je nach Wunsch sollen auch Impfausweise, Mutterpässe, gelbe U-Hefte für Vorsorgeuntersuchungen von Kindern oder Zahn-Bonushefte digital gespeichert werden können. Damit Ärzte mehr Befunde elektronisch versenden, soll es dafür auch eine höhere Vergütung von der Kasse geben - und für Faxe deutlich weniger Geld.
DATENAUTOBAHN: Ein neuralgischer Punkt bei der Digitalisierung ist der Aufbau einer umfassenden Datenautobahn, die alle Akteure mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen vernetzen soll. Doch das Vorhaben stockt seit längerem. Um mehr Durchgriff zu bekommen, übernahm das Ministerium nun 51 Prozent der damit betrauten Gematik-Gesellschaft, die bisher von den Gesundheitsakteuren getragen wurde. Immer noch sind nicht alle Praxen mit Spezialgeräten angeschlossen. Bis Ende Juni dürften es 110 000 der insgesamt 176 000 Praxen von Ärzten und Zahnärzten sein, heißt es in Ministeriumskreisen. Dabei ist schon klar, dass «Offlinern» ab 1. Juli eine Honorarkürzung um ein Prozent droht. Ab März 2020 sollen es dann sogar 2,5 Prozent Kürzung sein.
In Kraft treten sollen die Neuregelungen möglichst zum Jahreswechsel. Von den Kassen kam Lob. "Wir freuen uns, dass die Krankenkassen bei dem Ausbau ihrer digitalen Angebote Rückenwind bekommen", hieß es vom GKV-Spitzenverband. Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Apps in der Versorgung sinnvoll sein. Es dürfe aber nicht sein, dass jeder Arzt sich mit einer Flut verschiedener Angebote beschäftigen und genau wissen müsse, welche Kasse was erstattet. Die Grünen warfen Spahn vor, es fehlten weiter eine umfassende Strategie und eine Patientenbeteiligung. Sichergestellt werden müsse, dass bei Apps der Daten- und Persönlichkeitsschutz gewährleistet werde.