Unabhängig von der Assistenz-, Fach-, oder Oberarztposition - das Arztgehalt in Deutschland ist in kommunalen Kliniken, Unikliniken und privaten Kliniken an Tarifverträge gebunden. Ein Blick in die Tarifverträge der verschiedenen Arbeitgeber offenbart, welche Unterschiede es dabei gibt.
Unter den Tarifverträgen gibt es vor allem zwei gängige Formen: Der Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser (TV-ÄrztInnen VKA) und der Tarifvertrag der Unikliniken (TV ÄrztInnen TdL). Bei beiden Formen sind Gehaltsentwicklungen klar festgelegt. Doch auch bei privaten Klinikkonzernen - zum Beispiel Rhön, Helios oder Asklepios - existieren verschiedene Formen der Tarifverträge, wie das Onlineportal praktischArzt berichtet.
Wie in den anderen Tarifverträgen gliedern sich die Entgeltgruppen nach AssistenzärztInnen, FachärztInnen und OberärztInnen bzw. ChefärztInnen. Ist kein Chefarztposten im Tarifvertrag besetzt, erfolgt die Bezahlung im Regelfall außertariflich. Die Bezahlung am Uniklinikum erfolgt bislang noch anhand der Entgelttabelle aus dem Jahr 2019. Gehaltershöhungen in allen Entgeltgruppen erfolgen in Stufen nach Abhängigkeit des jeweiligen Jahres der Berufszugehörigkeit - so verdienen beispielsweise AssistenzärztInnen im ersten Jahr (Stufe 1) monatlich 4.747,01€ brutto und im 6. Jahr (Stufe 6) 6.093,48€. Ist in der Gruppe der AssistenzärztInnen jedes Arbeitsjahr gleichbedeutend mit der nächsten Stufe, ist dies in den anderen Gruppen nicht der Fall. Unter OberärztInnen und leitenden OberärztInnen erfolgt die tarifvertragliche Bezahlung in 3 Stufen. So verdienen leitende OberärztInnen im 1. Jahr (Stufe 1) monatlich 9.231,40€ brutto und im 7. Jahr (Stufe 3) 10.416,52€.
Anfang März 2020 wurde zwischen dem Marburger Bund (MB) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eine neue Tarifeinigung ausgehandelt, wie esanum bereits berichtete. Das Resultat: Die Gehälter sollen bis 2021 in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent steigen - rückwirkend zum 1. Oktober 2019 um 2,5 Prozent, zum 1. Oktober 2020 um weitere 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 nochmals um 2,0 Prozent. Die Tarifgremien der Gewerkschaft müssen hierzu allerdings noch zustimmen.
Wie auch im Tarifvertrag für ÄrztInnen an Unikliniken erfolgt die tarifvertragliche Bezahlung an kommunalen Krankenhäusern nach Stufen in Abhängigkeit des jeweiligen Jahres der Berufszugehörigkeit von Stufe 1 bis 6. Dabei fällt in allen Entgeltgruppen verglichen mit den Tarifverträgen an Unikliniken geringer aus. Dies fällt vor allem bei leitenden OberärztInnen ins Gewicht: Diese verdienen im 1. Jahr (Stufe 1) nach Tarifvertrag 8.950,73€ brutto und im 4. Jahr (Stufe 2) 9.590,58€. Eine tarifvertragliche Gehaltserhöhung im 7. Jahr gibt es nicht
Auch bei privaten Klinikkonzernen wird das Ärztepersonal nach Tarifvertrag bezahlt. Den größten privaten Klinikverbund Deutschlands stellen hierbei die Helios-Kliniken dar. Auch hier existieren die TV-Stufen 1-6. Das Besondere dabei: AssistenzärztInnen und FachärztInnen erzielen nach Stufe 6 weitere Stufen und infolgedessen auch höhere Gehälter. Außerdem wird bei OberärztInnen die Bezahlung ab Stufe 6 und bei leitenden OberärztInnen die Bezahlung ab Stufe 2 bei Helios außertariflich vereinbart.
Um bei den unterschiedlichen Formen an Tarifverträgen nicht den Überblick zu verlieren, können Sie mit dem Tarifrechner vom Marburger Bund Ihr Entgelt in den verschiedenen Tarifverträgen errechnen. Auf praktischArzt finden Sie einen tabellarischen Überblick zur Bezahlung von TV-ÄrztInnen in den unterschiedlichen Tarifverträgen.