Das Oberlandesgericht (OLG) München verhandelt am 12.12. den Fall eines Mannes, der am falschen Auge operiert wurde und nun nur noch sehr schlecht sieht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie viel Geld dem Friseurmeister zusteht und ob der Operateur auch für zukünftige Schäden aufkommen muss, teilte das OLG mit. Gegen eine Entscheidung in der ersten Instanz hatten demnach sowohl der Patient als auch der Operateur Berufung eingelegt.
Bei der OP im Jahr 2015 hatte ein Anästhesist dem Gericht zufolge bei der Vorbereitung versehentlich das falsche Auge des Patienten abgeklebt. Der Operateur operierte daraufhin das gesunde Auge, dessen Sehkraft seitdem nach Angaben des Mannes nur noch bei zehn Prozent liegt. In der ersten Instanz hatte das Landgericht dem Friseur bereits 70.000 Euro Schmerzensgeld und 21.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Er fordert jedoch deutlich mehr, weil er nicht mehr richtig arbeiten könne und deshalb unter anderem zusätzliches Personal einstellen musste. Der operierende Arzt sieht die Schuld dagegen beim Anästhesisten und bestreitet die vom Patienten beschriebenen Folgen des Behandlungsfehlers.