Am 7. Juli 2021 startete das BfArM den staatlichen Verkauf von Cannabis zu ausschließlich medizinischen Zwecken. Apotheken können über das Portal www.cannabisagentur.de
Bislang haben Apotheken medizinisches Cannabis aus Importen bezogen. Dies wird auch weiterhin möglich sein. Anders als der Anbau in Deutschland, wird der Import vom BfArM nicht in der Menge gesteuert. Ziel des Anbaus in Deutschland ist es, zusätzlich zur Versorgung der Patientinnen und Patienten beizutragen.
Die vom BfArM im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens beauftragte deutsche Anbaumenge von 10.400 kg medizinischem Cannabis ist auf vier Jahre mit jährlich jeweils 2.600 kg verteilt. Bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge durch das BfArM war auch zu berücksichtigen, dass medizinisches Cannabis von den Apotheken nicht nur von der Cannabisagentur, sondern weiterhin auch von Importeuren bezogen werden kann.
Die Cannabisagentur wurde 2017 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ("Cannabis als Medizin"-Gesetz) als neues Fachgebiet in der Abteilung 4 des BfArM eingerichtet. Ärztinnen und Ärzte können seither medizinische Cannabisblüten oder medizinischen Cannabisextrakt in pharmazeutischer Arzneimittelqualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Die Abgabe medizinischen Cannabis erfolgt ausschließlich in Apotheken auf Vorlage des Betäubungsmittelrezeptes.