Verordnung für PCR-Test-Priorisierung von Gesundheitspersonal kommt
Beschäftigte in sensiblen Gesundheitseinrichtungen sollen bei der Laborauswertung von PCR-Tests auf das Coronavirus wie angekündigt bevorzugt zum Zuge kommen.
Pflicht für Vorrangregelung im Gespräch
Beschäftigte in sensiblen Gesundheitseinrichtungen sollen bei der Laborauswertung von PCR-Tests auf das Coronavirus wie angekündigt bevorzugt zum Zuge kommen.
Angesichts knapper Kapazitäten und drastisch zunehmender Infektionen sei es notwendig, dass "eine vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen sichergestellt wird", heißt es in einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums mit Stand von Dienstagnachmittag.
Konkret sollen Labore demnach verpflichtet werden, Proben von Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und jeweiligen ambulanten Diensten vorrangig zu untersuchen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dies mit Blick auf die starke Ausbreitung der Virusvariante Omikron bereits angekündigt. Die Beschäftigten sollen dem Entwurf zufolge bei der Teststelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen. Die Teststellen sollen die Priorisierung dann im Vordruck ans Labor vermerken.