Viele Menschen sind im Alter auf Medikamente angewiesen. Doch mit dem Alter verändert sich der Organismus, was häufig dazu führt, dass Arzneimittel weniger gut vertragen werden oder weniger wirksam oder gar unwirksam sind. In der täglichen Verschreibungspraxis sollte dies viel stärker beachtet werden.
Um die medikamentöse Therapie älterer Menschen zu verbessern, wurde am Institut für Klinische Pharmakologie der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, unter der Leitung von Professor Dr. med. Martin Wehling, das Konzept "Fit-fOR-The-Aged" (FORTA) entwickelt. Die jetzt veröffentlichte FORTA-Liste 2018 teilt die Alterstauglichkeit von insgesamt 296 Substanzen für 30 alterstypische Erkrankungen nach ihrer Wirksamkeit und Verträglichkeit in vier Kategorien ein: A: unverzichtbar, B: vorteilhaft, C: fragwürdig, D: vermeiden.
In die Klassifizierung gehen Daten aus den nur spärlich vorhandenen klinischen Studien zur Eignung der Arzneimittel für ältere PatientInnen und die Nutzen-Risiko-Analyse in einer zusammenfassenden Expertenbewertung ein.
Die FORTA-Liste ist die derzeit einzige Arzneimittelliste, die sowohl positive (Chancen) als auch negative Empfehlungen (Risiken) für die Behandlung älterer PatientInnen enthält. Hierdurch werden nicht nur "schlechte" Arzneimittel, die nicht mehr gegeben werden sollten (Übertherapie), sondern gerade auch "gute", bei älteren PatientInnen erprobte Medikamente herausgehoben, die oft nicht gegeben werden (Untertherapie).
Das FORTA-Prinzip ist in mehreren Studien, zuletzt 2016 in einer randomisierten klinischen Studie (VALFORTA), positiv validiert worden. Es zeigte sich, dass aufgrund der verbesserten Pharmakotherapie Nebenwirkungen vermieden und das Befinden der PatientInnen deutlich verbessert werden konnte.
Die FORTA-Liste wurde als Orientierungshilfe vor allem für Ärztinnen und Ärzte, aber auch ApothekerInnen mit Kenntnis der Patientendaten (beispielweise Krankenhausapotheker) entwickelt. PatientInnen kann sie nur zu Informationszwecken dienen. Keinesfalls sollten PatientInnen aufgrund dieser Liste ohne Rücksprache mit ihrem Arzt / Ihrer Ärztin oder ApothekerIn ihre Medikation verändern.