Internetapotheken werben im Fernsehen mit Rabatten auf verschreibungspflichtige Medikamente und ködern damit Patienten. Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hält das für unlauteren Wettbewerb.
Apotheken auf dem Land sind nach Auffassung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt durch den Versand rezeptpflichtiger Medikamente im Internet in ihrer Existenz bedroht. "Vor allem Apotheken in kleineren Städten und im ländlichen Raum geraten durch den wettbewerbsverzerrenden ausländischen Versandhandel unter Druck", erklärte Kammer-Präsident Jens-Andreas Münch. Während ausländische Versandhandels-Konzerne verschreibungspflichtige Medikamente mit Rabatt verkaufen dürften, müssten sich deutsche Apotheken an die bundesweit gültige Preisbindung halten.
Feste Arzneimittelpreise seien jedoch wichtig für eine hohe Qualität der Arzneimittelversorgung, betonte Münch. So müssten Apotheken Arzneimittel in ausreichender Menge vorrätig haben und zu ihnen beraten, individuelle Rezepturen herstellen, den Notdienst absichern und daneben noch weitergehende Gesundheitsdienstleistungen wie Blutdruckmessung oder Blutuntersuchungen anbieten.
"Apotheken dürfen für alle diese Aufgaben nur qualifiziertes Fachpersonal beschäftigen", erklärte der Kammer-Präsident. Für ausländische Versender gelte weder deutsches Recht noch sei bekannt, ob sie in irgendeiner Weise einer behördlichen Kontrolle unterliegen.
In Sachsen-Anhalt versorgen nach Angaben der Kammer derzeit 598 öffentliche Apotheken die Bevölkerung mit Arzneimitteln. Sie sicherten damit die flächendeckende Versorgung rund um die Uhr, im Notfall auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Zudem werden in Sachsen-Anhalt rund 140 sogenannte Rezeptsammelstellen von öffentlichen Apotheken betrieben. "Jeder Patient kann sich auf diese Weise von einer Apotheke aus der Region versorgen lassen."
Eine Richtlinie der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt besagt, dass eine Rezeptsammelstelle dann eingerichtet werden kann, wenn die nächste Apotheke mindestens 4 Kilometer entfernt ist. Ein zweites Kriterium für die Einrichtung einer Rezeptsammelstelle ist eine Arztsprechstunde vor Ort. "Das ist insofern logisch, weil ansonsten fast keine Rezepte anfallen würden", erläuterte Münch.
Rezeptsammelstellen dürfen nur von Apotheken angeboten werden, die eine entsprechende Genehmigung haben. Diese seien verpflichtet, einen Briefkasten aufzuhängen, der täglich geleert wird. Der Patient, der sein Rezept oder auch eine Bestellung für verschreibungsfreie Arzneimittel einwirft, bekomme innerhalb von 24 Stunden seine Medikamente von einem Apothekenmitarbeiter nach Hause gebracht - "das ist schneller als der Versand!"
Um dieses Angebot aufrecht erhalten zu können, fordern die Apotheker von der Politik, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. "Wird die Ungleichbehandlung von vor-Ort-Apotheke und Versandhandel nicht in absehbarer Zeit durch den Gesetzgeber beendet, droht den Apotheken auf dem Lande zuerst das Aus", mahnte Münch. Denn nur mit der Versorgung für den Notfall, zum Beispiel für das Schmerzmittel in der Nacht oder das schnell verfügbare Antibiotikum für das kranke Kind, könne keine Apotheke auf Dauer überleben.