Mit einem neuen Gesetz zur Änderung des seit 1997 bestehenden Gesetzes will die Bundesregierung die Transplantationsbeauftragen an deutschen Kliniken stärken – und so die Situation hunderter schwerstkranker Lungenpatienten verbessern.
Für viele Menschen mit Lungenversagen ist eine Transplantation die letzte Hoffnung. Doch jedes Jahr kommen mehr Betroffene neu auf die Warteliste, als Spenderorgane vorhanden sind. Das neue Transplantationsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um dieses Problem zu beheben, so die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Um die Versorgung schwerstkranker Lungenpatienten tatsächlich deutlich zu verbessern, wäre jedoch eine Widerspruchslösung für die Organspende wünschenswert.
Die Transplantationsbeauftragen sorgen dafür, dass ein verstorbener Organspender bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation – das ist die deutschlandweite Koordinierungsstelle für Spenderorgane – gemeldet wird. Da die Entnahme der Spenderorgane und die Anmeldung für die Kliniken jedoch mit Arbeit und Kosten verbunden sind, soll das neue Gesetz für eine angemessene Vergütung der Kliniken sorgen. Darüber hinaus sollen die Transplantationsbeauftragten selbst mehr Zeit bekommen, etwa um aufklärende Gespräche mit Angehörigen zu führen und ihre Zustimmung einzuholen, wenn ein Organspendeausweis nicht vorliegt.
"Das neue Transplantationsgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagt Professor Dr. med. Jürgen Behr, Kongresspräsident des 60. DGP-Kongresses. "Ob es ausreicht, um die Versorgung schwerstkranker Lungenpatienten zu verbessern, ist fraglich." Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten jedes Jahr über 300 Menschen in Deutschland eine oder zwei Spenderlungen; gleichzeitig werden pro Jahr mehr als 400 Patienten neu für eine Transplantation angemeldet.
"Die Lungentransplantation ist ein komplexes Therapieverfahren mit erheblichen Risiken, weshalb nur Patienten mit fortgeschrittenen Lungenerkrankungen für diese Behandlung in Betracht kommen, wenn alle anderen Therapieoptionen ausgeschöpft sind", sagt Behr, der die Medizinische Klinik und Poliklinik V am Klinikum der Universität München und die Asklepios Lungenfachklinik München-Gauting leitet. Um auf die Warteliste zu gelangen, müssten die Betroffenen außerdem noch weitere Kriterien erfüllen. So müssen sie ein ausreichendes Erholungspotential aufweisen, dürfen keine Krebserkrankungen haben und nicht rauchen.
Wie lange es dauert, bis einem Patienten eine Spenderlunge angeboten wird, hängt von vielen Faktoren ab: Größe und Blutgruppe gehören zu den Basiskriterien. Zusätzlich berechnet der sogenannte Lungen-Allokations-Score, wie dringend jemand eine Transplantation braucht und wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Für manche wird nach wenigen Tagen schon ein passender Spender gefunden, andere warten bis zu drei Jahren. "Wenn man bedenkt, dass viele dieser Patienten nicht mehr selbstständig atmen können, sind die Wartezeiten immer noch sehr, sehr lang", betont der Kongresspräsident.
Um dies zu ändern hat der Bundesgesundheitsminister bereits im Sommer 2018 eine Widerspruchslösung vorgeschlagen, bzw. jedenfalls eine "breite gesellschaftliche Debatte" angeregt. "Überall dort, wo Organspende auf der gesetzlichen Grundlage der sogenannten Widerspruchslösung geregelt ist, sind die Organspenderzahlen deutlich höher als in Ländern mit Zustimmungs- oder Entscheidungslösung", sagt Behr. Befürworter der Widerspruchslösung gehen davon aus, dass sich Menschen in Deutschland durch die Gesetzesänderung in einem höheren Maße als bisher mit Fragen der Organspende auseinandersetzen und in der Folge die Spende-Raten ansteigen würden.
Quelle: DGP