Wochenrückblick: Krankenhausreform. Neue Struktur und Finanzierung

Der Bundesrat gibt grünes Licht für die Krankenhausreform – ein Schritt zu besserer Qualität und effizienter Nutzung mit Fokus auf Struktur, Vergütung und Fachkräftemangel.

Grünes Licht für die Krankenhausreform 

Der Bundesrat hat am Freitag knapp eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses verfehlt – damit kann die Krankenausversorgungsverbesserungsgesetz wie von der Bundesregierung geplant, am 1. Januar in Kraft treten. In der Debatte der Länderkammer plädierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch einmal eindringlich für die Reform, über deren Notwendigkeit auch weitgehender Konsens bestand: hohe und überdurchschnittlich steigender Kosten (plus 7,6 Prozent im ersten Halbjahr), trotz Subventionen Defizite in jedem zweiten Krankenhaus, eine Unterauslastung von 30 Prozent, unbefriedigende Qualität insbesondere bei der Versorgung von Patienten mit Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Das sei auch eine Ursache, warum die Lebenserwartung in Deutschland – nach neuesten OECD-Daten 81,2 Jahre und damit 0,3 Jahre unter EU-Durchschnitt – zurückgefallen sei.

Auf Basis des Gesetzes und weiterer Rechtsverordnungen, die im nächsten Jahr von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden müssen, erhalten die Länder qualitative Vorgaben für eine neue Planungsstruktur der Kliniken, ferner wird ein neues Vergütungssystem erarbeitet, so dass 60 Prozent der Klinikerlöse für deren fachliche Leistungsfähigkeit vergütet bekommen (Vorhaltekosten) und noch 40 Prozent in Abhängigkeit von der Leistungsmenge.

Grundlage für die Klinikplanung sind 65 Leistungsgruppen, für die gesetzliche Mindestanforderungen hinsichtlich sachlich-technischer und personeller Ausstattung mit einer Mindestanzahl von Fachärzten (in der Regel drei 24/7 mindestens in Rufbereitschaft) und Pflegepersonal gelten. Nur bei Erfüllung der Voraussetzungen, die vom Medizinischen Dienst geprüft werden, besteht ein Anspruch auf die Vorhaltevergütung. Insbesondere in diesem Punkt forderten große Flächenländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erhebliche Flexibilisierung und Ausnahmen hinsichtlich einer geringeren Zahl von Fachärzten und deren zulässiger Anrechnung auf benachbarte Leistungsgruppen. In diesem Punkt verweigerte Lauterbach jedoch weitgehend eine Aufweichung der Qualitätsanforderungen.

Mit der Reform verbunden sind weitere Verbesserungen in der Finanzierung. Zusätzlich gibt es Zuschläge für bestimmte Leistungsbereiche:

Für die notwendige Neustrukturierung der Krankenhäuser im Wege von Konzentration, Kooperation und Spezialisierung sieht das Gesetz einen Transformationsfonds mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro vor, der die Kosten der Transformation über einen Zeitraum von zehn Jahren ab 2026 abdecken soll. Der Fonds soll jeweils zur Hälfte von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen durch Entnahme von Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Die private Krankenversicherung hat eine Beteiligung ausgeschlossen.   

OECD: Deutsche Lebenserwartung unter EU-Durchschnitt

Trotz hoher Leistungsausgaben des Gesundheitswesens – 12,6 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt und damit einem europäischen Spitzenwert – liegt die Lebenserwartung in Deutschland mit 81,2 Jahren inzwischen um 0,3 Jahre unter dem Durchschnittsniveau aller EU-Länder. Menschen in vergleichbaren Industrieländern wie Frankreich, Spanien und der Schweiz erreichen ein um zwei Jahre höheres Alter. Während die Lebenserwartung im EU-Durchschnitt in den letzten Jahren um 1,7 Jahre gestiegen ist, nahm sie in Deutschland nur um 0,7 Jahre zu. 

BMG: Einführung der ePA verzögert sich

Die ursprünglich ab Mitte Februar 2025 geplante flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte verzögert sich infolge technischer Probleme. „Trotz intensiver Anstrengungen gibt es derzeit Verzögerungen in den Entwicklungs-Roadmaps“, erklärte der Bundesgesundheitsminister laut „Spiegel online“ gegenüber dem Bundesverband Gesundheits-IT. Eine Ursache scheint zu sein, dass Softwareanbieter offenbar nicht so schnell mit der Anpassung der Systeme sind, wie sich die Politik das erhofft hat. Außerdem hat das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt noch 21 Schwachstellen in der ePA entdeckt. Im Spätsommer haben Krankenkassen damit begonnen, ihre Versicherten umfassend über die Einführung der ePA zu informieren, auch über ihre Widerspruchsmöglichkeit. Davon haben allerdings nur wenige Versicherte bislang Gebrauch gemacht.

Hoher Fachkräftemangel in Gesundheitsberufen

47.400 offene Stellen konnten im Jahresdurchschnitt 2023/24 im Gesundheitswesen nicht besetzt werden. Dies geht aus Berechnungen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung des Instituts der Deutschen Wirtschaft hervor. Die größten Engpässe gibt es im Bereich der Physiotherapie mit 11.600 unbesetzten Stellen, bei der zahnmedizinischen MFA (7350) und in der Krankenpflege mit 7100. 

Eine Ursache dafür, dass der Fachkräftemangel nicht zumindest gelindert wird, ist die schleppende Anerkennung von Gesundheitsberufen aus dem Ausland durch die zuständigen Landesbehörden. Allein beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) ist die Zahl der aufgelaufenen Verfahren binnen Jahresfrist um 1000 auf mehr als 7100 angestiegen. Das Lageso hat im vergangenen Jahr 2712 Anträge beschieden, 35 Prozent mehr als im Vorjahr. Fast 500 ausländische Ärzte erhielten eine Approbation für Deutschland. Darüber hinaus wurden 371 Pflegekräfte anerkannt. Die wichtigsten Herkunftsländer sind die Türkei, Syrien, die Ukraine, Russland und Ägypten.

AOK-Daten: Versicherte nutzen häufiger Krebsvorsorge

Die Raten der Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungs- und -Vorsorgeuntersuchungen steigt. Die AOK Niedersachsen berichtet, dass die Zahl der Vorsorgekoloskopien im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 um 22,4 Prozent gestiegen ist, während die Mammographien um 6,1 Prozent zugenommen haben. Die Untersuchungen zur Früherkennung von Prostatakrebs stiegen um 3,4 Prozent. Die AOK hatte dazu Abrechnungsdaten zusammen mit der Deutschen Krebsgesellschaft ausgewertet.

Defizit der AOK steigt im dritten Quartal weiter

Nach einem Minus von 721 Millionen Euro im ersten Halbjahr ist das Defizit dieser Kassenart nach drei Quartalen auf rund eine Milliarde Euro gestiegen. Als Ursache nannte der AOK-Bundesverband weiterhin stark steigende Leistungsausgaben von 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Verband forderte dringend eine politisch gebotene Konsolidierung der Kassenfinanzen. 

Klinische Studie mit Homöopathika ist gescheitert

Der Versuch des Freistaats Bayern, in einer verblindeten randomisierten klinischen Studie einen Wirkungsnachweis für Homöopathika zu erbringen, ist gescheitert. Die 2019 vom Bayerischen Landtag gestartete Initiative wurde von der CSU, Freien Wählern und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Ursprünglich mit 400.000 Euro ausgestattet, wurde die Förderung später auf 800.000 Euro erhöht. Ziel war es, in einer von der TU München durchgeführten Studie Probandengruppen von jeweils 120 Frauen mit regelmäßigen Harnwegsinfekten vorbeugend entweder ausgewählte Homöopathika oder Placebos zu verabreichen. Es sollte überprüft werden, ob in der Homöopathiegruppe seltener Infekte auftreten, die mit Antibiotika behandelt werden müssen. Die Studie musste jedoch abgebrochen werden, da die erforderliche Anzahl an Probandinnen nicht erreicht werden konnte. Auch ein Vertreter der Ethikkommission der TU München äußerte sich kritisch dazu. Man habe sehr heftig darüber diskutiert, ob man nichts mit nichts vergleichen könne. Man sei sich einig gewesen, dass Homöopathie unwirksam sei. Durch Nachschärfung der statistischen Methoden habe man erreichen wollen, dass das Risiko für falsch-positive Ergebnisse möglichst klein geblieben sei. Die Studie ist schließlich auch vom BfArM genehmigt worden.