Nach einer Datenanalyse des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung wurden in den ersten drei Quartalen 2021 insgesamt 303.267 Patienten mit einem Post-COVID-19-Syndrom (ICD-Code U09.9!) in der vertragsärztlichen Versorgung behandelt, die meisten – 125.000 Patienten – im zweiten Quartal. 61 Prozent der Patienten musste lediglich in einem Quartal behandelt werden, ein Fünftel der Patienten hatte Behandlungsbedarf sowohl im zweiten als auch im dritten Quartal. Tendenziell ist die Behandlungsdauer bei älteren Patienten länger, bei den über 65-Jährigen ist gut ein Viertel der Betroffenen in allen drei Quartalen behandelt worden. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen in dieser Altersgruppe sind gering. Im Verhältnis zu den insgesamt 4,2 Millionen COVID-19-Fällen, die in den ersten drei Quartalen 2021 bestätigt wurden, fällt die Prävalenz von Post-COVID nach Einschätzung des Zentralinstituts relativ gering aus, das Syndrom entwickele sich nicht zu einer neuen Volkskrankheit. Insgesamt zeige sich ein sehr heterogenes Krankheitsbild, das im Einzelfall zu einem erhöhten Beratungsbedarf durch die behandelnden Ärzte führe, so zi-Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried unter Hinweis auf Befragungen von Ärzten.
Die Arbeitsgemeinschaft für Internistische Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie haben eine S1-Leitlinie zur Priorisierung und Ressourcenallokation im Kontext der Pandemie erarbeitet. Hintergrund ist die zeitweilige Sperrung von Betten und krankheitsbedingter Personalausfall. Die Fachgesellschaften erwarten eine weiterhin angespannte Situation aufgrund des Mehrbedarfs an Diagnostik und Therapie in der ambulanten und stationären Versorgung, da pandemiebedingt in der zurückliegenden Zeit weniger Krebserkrankungen diagnostiziert worden sind. Das mache eine Priorisierung erforderlich, für die die Leitlinie Regeln aufstellt.
Nicht zulässige Kriterien für eine Priorisierung sind danach Merkmale wie Alter, Geschlecht, (ethnische) Herkunft, die Vehemenz, mit der eine Behandlung gefordert wird, Behinderung und SARS-CoV-2-Impfststatus.
Übergeordnetes ethisches Prinzip ist die Minimierung von individuellem Schaden unter den Aspekten der zeitlichen Dringlichkeit zur Vermeidung oder Verringerung eines Schadens, die Erfolgsaussicht der avisierten medizinischen Maßnahmen und die Prüfung alternativer medizinischer Maßnahmen. Zufallsentscheidungen oder "first-come-first-served"-Prinzip sollen nicht erwogen werden, weil diese Prinzipien sowohl aggregierte wie auch individuelle Schäden vergrößern können. Kriterien für die faire Gestaltung des Verfahrens für die Entscheidungsfindung sind: Die Beteiligung von zwei in der Behandlung der jeweiligen Tumoren erfahrenen Ärzten, einer erfahrenen Person aus der onkologischen Pflege, eines Experten für relevante Begleiterkrankungen sowie Vertretern der klinischen Ethik und der Palliativversorgung. Konkretisiert wurde dies für die Priorisierung von Maßnahmen bei der Behandlung des kolorektalen Karzinoms und des Pankreaskarzinoms. Die Leitlinie soll spätestens innerhalb eines Jahres aktualisiert Recht werden.
Von den rund 16.500 jungen Erwachsenen, die im Alter zwischen 18 und 39 Jahren an Krebs erkranken, können über 80 Prozent geheilt werden. Vor diesem Hintergrund fordern die Betroffenen ein Recht auf Vergessen und ein Ende der systematischen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Diskriminierung. Denn trotz Heilung hat diese Gruppe (ehemaliger) Patienten Probleme bei der Aufnahme von Krediten und dem Abschluss von privaten Krankenversicherungen und Lebensversicherungen oder bei der Verbeamtung. Bestimmte Berufe, die wie etwa bei der Polizei eine Beamtung voraussetzen, können Betroffenen völlig verschlossen bleiben. Auch Verwaltungsgerichte haben diese diskriminierende Praxis bestätigt. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs fordert den Bundestag auf, sich mit dieser Frage zu befassen. Inzwischen gebe es Gesetzesinitiativen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, in den Niederlanden und in Portugal, die Diskriminierung zu beenden.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat im vergangenen Jahr in rund 5000 Fällen vermuteter Behandlungsfehler betroffene Patienten beraten. Wie auch in den Vorjahren bezog sich mit 1.239 Beratungen der größte Teil auf operative Eingriffe, gefolgt mit 901 Fällen der Bereich der Zahnmedizin. Die Beratungen der UPD bilden den Prozess ab, der meist unmittelbar nach einer Behandlung mit einem möglichen Fehler stattfindet – noch vor den Begutachtungsverfahren der Ärztekammern oder des Medizinischen Dienstes. Die UPD kritisiert, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, Patienten von sich aus über den Verdacht auf einen möglichen Behandlungsfehler zu informieren. Das sei nach geltender Rechtslage nur dann der Fall, wenn der Patient konkret nachfrage oder wenn eine Gefahr für die Gesundheit abgewendet werden müsse. Das sei kontraproduktiv: Es schade dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und helfe nicht, Gerichtsprozesse zu vermeiden. Notwendig sei mehr Offenheit bei Ärzten für ein klärendes Gespräch.
Die UPD begrüßt allerdings den von der Koalition vereinbarten Härtefallfonds. Dies müsse nun zügig umgesetzt werden. Dazu ist allerdings eine Konkretisierung zur Ausgestaltung des Fonds erforderlich.
Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Fachärzte warnen davon, die Grippeschutzimpfung über bestehende Modellversuche hinaus grundsätzlich auch den Apothekern zu übertragen. Zu ärztlichen Impfleistungen gehörten die Impfanamnese mit einem Ausschluss akuter Erkrankungen oder möglicher Komplikationen und die Berücksichtigung von Autoimmunkrankheiten, Schwangerschaften oder immunsupprimierender Therapien, so der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt. Dies setze umfassende Kenntnisse voraus, die sich in Tagesseminaren nicht vermitteln ließen. Vor dem Hintergrund, dass nur ein Bruchteil der rund 20.000 Apotheken die Fähigkeit zum Impfen besitzen, sei nicht zu erwarten, dass das Impfangebot für die Bürger besser erreichbar sei. Die KBV verweist in diesem Zusammenhang auf Erfahrungen der Corona-Impfung: Während Vertragsärzte fast 88 Millionen Impfungen durchführten, hätten Apotheken mit 40.000 Impfungen gerade einen Bruchteil davon geschafft.
Die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars erwartet für die nächsten Jahre einen steilen Anstieg der Neuzulassungen von similaren Biologicals. Derzeit laufen nach Verbandsangaben rund 300 Zulassungsstudien in der gesamten Breite der Medizin. 30 Prozent der Studien finden im Bereich der Immunologie statt, in dem Biosimilars zur Behandlung von Osteoporose, Psoriasis-Arthritis und bei dermatologischen Krankheiten entwickelt werden. 22 Prozent der Entwicklungsprojekte laufen in der Onkologie, 17 Prozent in der Ophthalmologie. Fast 30 neue Biosimilars werden zur Behandlung von Stoffwechselerkrankungen erwartet. Die generische Biologicals müssen – anders als chemische Arzneimittel – eigene Zulassungsstudien durchlaufen, mit denen sie ihre Similarität im Vergleich zu einem Referenzprodukt nachweisen.