Die Zahl der berufstätigen Ärzte ist per 31. Dezember 2021 um 1,7 Prozent auf 416.120 im Vergleich zum Vorjahresstand gestiegen. Das werde aber nicht ausreichen, den Behandlungsbedarf einer alternden Gesellschaft abzudecken, kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, das Ergebnis der am vergangenen Samstag veröffentlichten Arztstatistik der Kammer.
Die Statistik zeigt für das Jahr 2021 einige Besonderheiten: Überproportional gewachsen ist wie schon im Vorjahr die Zahl der im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärzte; sie stieg wie schon im Vorjahr um fünf Prozent auf 3.376; regional verteilen sich die Zuwächse allerdings unterschiedlich: Während Hamburg und Hessen zweistellige Zuwachsraten verzeichnen, waren in anderen Bundesländern, vor allem im Osten, die Zahlen der Amtsärzte rückläufig.
Die Zuwanderung ausländischer Ärzte, in der Vergangenheit lange Zeit mit Wachstumsraten von sieben bis acht Prozent ein Entlastungsfaktor für die medizinische Versorgung, hat sich deutlich verlangsamt: die Zahl dieser Ärzte stieg nur noch um 1,9 Prozent auf nunmehr 57.200. Gleichzeitig nahm aber die Zahl der ins Ausland abgewanderten Ärzte – nach einem Einbruch im ersten Pandemiejahr – wieder auf 1.900 zu, sodass der Wanderungssaldo negativ ist.
Die Zahl der Facharztanerkennungen ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen und erreichte einen Rekordstand: So wurden 1797 Facharztanerkennungen im Fach Allgemeinmedizin und Innere Medizin (Hausarzt) ausgesprochen; das ist ein Zuwachs von 5,5 Prozent und ein neuer Höchststand. Seit 2010 hat die Zahl der Anerkennungen in diesem Fachgebiet kontinuierlich zugenommen, und zwar um 66 Prozent in diesem Zeitraum. Allerdings liegt die Zahl der Neuqualifikationen immer noch deutlich unter dem Bedarf, den Experten auch vor dem Hintergrund der Überalterung dieser Fachgruppe auf rund 3.000 jährlich schätzen. Die Zahl der übrigen Facharztanerkennungen stieg um 2,1 Prozent auf 12.329.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Experten berufen, die sein Ministerium bei der anstehenden Struktur- und Vergütungsreform für die stationäre Versorgung beraten sollen. Der Kommission gehören unter anderem führende Gesundheitsökonomen wie die Professoren Boris Augurzky (RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung), Reinhard Busse (TU Berlin) und Leonie Sundmacher (TU München), führende Krankenhaus-Manager wie Irmtraud Gürkan und Professor Heyo Krömer (beide Charité Berlin) sowie Rechtswissenschaftler, Ärzte und Pflegewissenschaftlerinnen an. Nach dem Vorbild des Corona-Expertenrats der Bundesregierung werden der Kommission vom Bundesgesundheitsministerium konkrete Fragen und Problemstellungen vorgelegt, für die Lösungsoptionen vorgeschlagen werden sollen. Die Reform soll 2023 beschlussreif sein.
Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) melden für die letzte Aprilwoche 1,01 Millionen SARS-CoV-2-PCR-Tests, etwas mehr als in der Vorwoche, aber deutlich weniger als Mitte April (1,46 Millionen Tests). Die Zahl der positiv befundeten Proben lag bei 436.000, die Positivrate sank damit auf 43 Prozent nach 52,3 und 55,8 Prozent in den Vorwochen. Die Auslastung der SARS-CoV-2-PCR-Kapazitäten sank auf 35 Prozent.
Die sich nun abzeichnende Entspannung müssten die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik nutzen, um mit einer Anpassung der bis Juni 2022 geltenden Coronavirus-Testverordnung auf die wahrscheinlich steigenden Infektionen im Herbst zu reagieren, so ALM-Vorsitzender Dr. Michael Müller. Zusätzlich sei es notwendig, die Surveillanceverordnung des Bundes anzupassen, ihre Gültigkeit zu verlängern und durch Aufnahme der Varianten-PCR wieder zu ergänzen.
Erstmals hat der Gemeinsame Bundesausschuss für ein Reserveantibiotikum – im konkreten Fall Cefiderocol – qualitätssichernde Anforderungen für die Anwendung festgelegt, um den zielgerichteten Einsatz solcher nur im Notfall indizierten Antibiotika abzusichern. Cefiderocol ist zugelassen zur Behandlung Erwachsener mit einer Infektion durch aerobe gramnegative Erreger. Neben der Fachinformation müssen Ärzte folgendes beachten:
Die Anforderungen basieren auf einer Stellungnahme des RKI im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
In einem weiteren Beschluss hat der GBA einen beträchtlichen Zusatznutzen von Pembrolizumab gegen eine besonders aggressive Variante von Brustkrebs sowie beim Einsatz gegen Speiseröhrenkrebs anerkannt. In der zweiten Indikation ist der Wirkstoff als Erstlinien-Therapie vorgesehen. Die Verlängerung der Überlebenszeit beträgt im Durchschnitt fünf Monate; darüber hinaus zeigten sich signifikante Effekte bei Symptomen wie Schmerzen, Atem- und Schluckbeschwerden. Noch im Laufe dieses Jahres stehen weitere Nutzenbewertungen für diesen Wirkstoff zum Einsatz in anderen Anwendungsgebieten an.