Im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Triage-Gesetzes – dazu ist der Bundestag vom Bundesverfassungsgereicht durch ein Urteil verpflichtet worden – hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach klargestellt, dass es keine Post-Triage geben wird. Eine Ex-Post-Triage-Situation kann entstehen, wenn eine schon begonnene Behandlung eines Patienten bei äußerst knappen Kapazitäten in Konkurrenz zur aussichtsreicheren noch bevorstehenden Behandlung eines Patienten tritt. Eine Ex-Post-Triage, also der Abbruch einer begonnenen Behandlung zugunsten eines anderen Patienten, "ist ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zumutbar", so Lauterbach. Selbst die Triage im Vorfeld einer Behandlung sollte nur unter hohen Auflagen möglich sein. Triage-Entscheidungen seien in der Pandemie in Deutschland zwar eine reelle Gefahr gewesen, aber nie Alltag geworden. Gleichwohl werde der Gesetzgeber den Graubereich von medizinischen Entscheidungen in der Pandemie ausleuchten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen Bayern und Schleswig-Holstein haben die Art der Einführung des eRezepts durch die gematik scharf kritisiert. Die Gesellschafterversammlung der gematik – die Mehrheit hat dort das Bundesgesundheitsministerium – hatte am 9. Mai den stufenweisen bundesweiten Rollout beschlossen. Danach wird die Umsetzung in Bayern und Schleswig-Holstein ab dem 1. September als ersten Bundesländern verpflichtend.
Die beiden KVen seien darüber am 10. Mai erstmals und zeitgleich mit den Medien unterrichtet worden. In beiden Bundesländern sind nach KV-Angaben die technischen Voraussetzungen weder in allen Praxen noch in allen Apotheken und Kliniken gegeben.
"Eine von der gematik gesetzte Zielmarke für den Rollout von 30.000 Rezepten unter Einbeziehung von nur drei Softwaresystemen reicht nicht aus, um eine stabile Funktionsfähigkeit anzuzeigen."
Dr. Wolfgang Krombholz, Vorsitzender der KV Bayern
Angesichts von täglich fast zwei Millionen ausgestellten Rezepten sei es auch nicht ausreichend, dass angeblich schwere Fehler ausgeräumt seien. Meist seien es kleinere Fehler, die den Praxisablauf extrem behinderten. Die schleswig-holsteinische KV-Vorsitzende Dr. Monika Schliffke wertet das Vorgehen von BMG und gematik als "Kommunikations-GAU". Es nehme den Praxen die Chance, geordnet zu starten und die Praxen zur Mitarbeit zu motivieren.
Die Zahl der an Hausarzt- und Facharztverträgen der AOK-Baden-Württemberg teilnehmenden Ärzte ist im vergangenen Jahr um 2,7 Prozent auf 8.509 gestiegen. Sie versorgen inzwischen 1,76 Millionen Versicherte, das ist ein Zuwachs von 2,1 Prozent. Die Versichertenzahl im gemeinsamen Facharzt-Programm von AOK und BKK Bosch stieg um 5,2 Prozent auf 814.000. Das gesamt Honorarvolumen dieser Selektivverträge lag im vergangenen Jahr bei 708 Millionen Euro, ein Zuwachs von 4,4 Prozent. 537 Millionen Euro (plus 3,9 Prozent) entfallen auf die hausarztzentrierte Versorgung, 171 Millionen Euro (plus 6,2 Prozent) auf Fachärzte und Psychotherapeuten. Mit dem Pneumologie-Vertrag startete 2021 der neunte Facharzt-Vertrag.
AOK-Chef Johannes Bauernfeind würdigte die Kreativität und Innovationsfähigkeit dieses Vertragssystems: Ein aktuelles Beispiel für die Adaptionsfähigkeit der Selektivverträge sei die Aufnahme einer Beratungspauschale für Patienten mit Long- und Post-Covid nach Überweisung eines HZV-Hausarztes. Im April sei die neue Leistung in den Fachbereichen Kardiologie, Neurologie und Pneumologie gestartet. Die Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Professor Nicola Buhlinger-Göpfarth, wies auf die wachsende Bedeutung der VERAH und deren entlastende Funktion in den Hausarzt-teams hin. Ein Baustein der Zukunft werde die akademisierte VERAH sein. MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner forderte den Gesetzgeber auf, durch stärkere Anreize die Innovationskraft von Selektivverträgen zu fördern.
Anlässlich des Deutschen Labortages 2022 hat der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL), Dr. Johannes Bobrowski, Politik und Selbstverwaltung aufgefordert, mit Blick auf den dritten COVID-19-Herbst und möglicherweise erneut steigenden Infektionszahlen die in den zwei vergangenen Jahren aufgebauten PCR-Testinfrastrukturen der Fachlabore zu sichern. Der BDL plädiert dafür, die am 30. Juni auslaufende Coronavirus-Testverordnung umgehend bis zum 31. Oktober zu verlängern. Labore und Diagnostika-Industrie bräuchten jetzt Planungssicherheit bis in den Herbst hinein. Sonst könne das zusätzlich eingestellte Personal nicht gehalten werden, warnte Bobrowski.
Ferner sollte zeitnah mit den Krankenkassen verhandelt werden, eine Vorhaltepauschale Labor einzuführen. Damit sollten technische und personelle Ressourcen in der Infektionsdiagnostik gesichert werden. Erreicht werden könne dies über die "Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung"; davon sind die Laborärzte derzeit ausgeschlossen. Eine weitere Absenkung der Leistungsvergütung für PCR-Tests lehnt der Laborarztverband ab. Unter Effizienzgesichtspunkten sollten Infektionstests mittelfristig komplett in die ärztliche Verantwortung zurückgegeben werden. Bei jeder neuen Corona-Mutation müssten Antigen-Schnelltests auf ihre Eignung überprüft werden.
Nach Ankündigung der 1 A Pharma Anfang Mai, die Produktion von Paracetamol-Saft aus Wirtschaftlichkeitsgründen einzustellen, wird der deutsche Markt nach Informationen des Branchenverbandes Pro Generika nun von einem Monopolisten versorgt: dem einzig verbliebenen Hersteller TEVA. Vor zwölf Jahren gab es noch elf Hersteller von Paracetamol-Saft, von dem pro Jahr etwa eine Million Flaschen schwerpunktmäßig für die pädiatrische Versorgung benötigt werden. Als Ursache für den Konzentrationsprozess bis hin zu hin zu einem für eine sichere Versorgung riskanten Monopol nennt Pro Generika den Festbetrag, der dazu führe, dass der Hersteller-Erlös je Flache 1,36 Euro betrage. Kosten, unter anderem für den Wirkstoff, seien in den vergangenen zwölf Monaten um 70 Prozent gestiegen.